Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas W***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 5. Februar 2011 in Salzburg durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) seinem Bruder Stefan W***** 50 Euro mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz abgenötigt, indem er mit einem Küchenmesser mit einer etwa 20 cm langen Klinge vor dessen Gesicht hantierte, die Messerspitze an... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 17. Dezember 2007 legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Verfahren AZ 9 U 666/07i des Bezirksgerichts Innsbruck ua Laura C***** (nunmehr A*****) ein am 5. November 2007 begangenes Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (ON 3). Die Beschuldigte wurde zu diesem Vorwurf von der Polizei als Verdächtige im Beisein eines Dolmetschers für die rumänische Sprache vernommen (ON 2 S 29). Die Angaben der Anzeiger Frieda und Johann S***** w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden Urteil wurde Ondrej B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (2./) und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (3./) schuldig erkannt. Danach hat er „am 23. Mai 2010 in Graz als unmittelbarer Täter im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem abgesondert verfolgten Mittäter 1./ Dr. Werner S***** dadurch, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dzanhip Y***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 29. Mai 2004 in Wien Romana G***** mit gegen sie gerichteter Gewalt fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung weggenommen, indem er ihr eine Kellnerbrieftasche und das darin enthaltene Bargeld von 1.522 Euro aus der Hand riss, an sich nahm und ihr unmittelbar danach einen Faustschlag in das Gesicht versetzte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerald P***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 19. Dezember 2008 in Bruck an der Mur dadurch versucht, Brigitte H***** zur Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung zu nötigen, dass er sie nach mehrmaligen körperlichen Attacken zu Boden stieß, sich auf sie legte und ihre Kleidung gewaltsam öffnete. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jura G***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (I./) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II./) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck I. gewerbsmäßig Verfügungsberechtigten diverser Geschäfte in den Einkaufszentren „D*****" und „S*****" fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar a) am 23. Februar 20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin K***** des Verbrechens des schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit zumindest noch dem abgesondert verfolgten Wolfgang G***** am 28. April 2008 zwischen 04:30 Uhr und 05:05 Uhr Gewahrsamsträgern der Tankstelle E***** in *****, fremde bewegliche Sachen, nämlich 10.200 Euro Bargeld, 400 Brieflose, 150 Autobahnvign... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Zlatko T***** und Nihat U***** jeweils der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e StGB (3./) und des Diebstahls nach § 127 StGB (4./) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 Abs1StGB §142 Abs2
Rechtssatz: Bei von vornherein auf die Anwendung räuberischer Mittel zum Zweck der Sachwegnahme gerichtetem Tätervorsatz, ist die Tat auch dann als Raub zu beurteilen, wenn der Täter dem Opfer die Beute unter einem Vorwand herauslockte und die unmittelbar nachfolgende Gewaltanwendung gegen den zu erwartenden Widerstand des Opfers beim Wegnahmevorgang einkalkulierte. Hingegen käme räuberischer Diebstah... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §142 Abs1 F
Rechtssatz: Die Verwendung eines einer echten Waffe täuschend ähnlich sehenden Werkzeuges (Spielzeugpistole) bei Begehung des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB ist als erschwerend zu werten. Entscheidungstexte 15 Os 87/06t Entscheidungstext OGH 07.09.2006 15 Os 87/06t 12 Os 142/16y Entscheidungs... mehr lesen...