Norm: DSt 1990 §1 Abs1 IRAO §9 Abs1StGB §114 Abs2StGB §115 Abs3
Rechtssatz: 1. Auch ein Rechtsanwalt, der sich infolge Entrüstung über das Verhalten eines anderen in einer nach den Umständen entschuldbaren Weise zu einer Beleidigung oder Beschimpfung hinreißen lässt, kann einen Entschuldigungsgrund für sich geltend machen. 2. Selbst das Überschreiten der einem Juristen grundsätzlich erkennbaren Grenze zwischen Kritik und Beleidigung kann unter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AStGB §114 Abs2StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Unterlassungsanspruch des in seiner Ehre Verletzten verschuldensunabhängig ist, ist § 114 Abs 2 StGB auf nach dem Zivilrecht zu beurteilende Ehrenbeleidigungen nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 2393/96x Entscheidungstext OGH 27.02.1997 6 Ob 2393/96x ... mehr lesen...
Gründe: In der Nummer 12 des periodischen Druckwerks "K*** E***" vom 13. Dezember 1982 erschien unter der Überschrift "keine SP-Beiträge mehr für die "K*** Z***"" ein nicht unterfertigter Leserbrief, der unter anderem folgende Passage enthielt: "Solange sich nämlich SP-Spitzen darum drängeln oder gedrängt werden, sonntägliche Episteln für dieses blau-schwarz-orientierte kleinformatige Blatt zu schreiben und damit ein wenig zu den Mäntelchen der angeblichen Unabhängigkeit beitragen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 25. März 1977, GZ. 10 E Vr 501/76-20, wurde der am 4. Juni 1931 geborene Facharzt für Gynäkologie Dr. Ulrich A des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a S 200, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt, weil er am 5. April 1976 in einer in der 15. Folge der 'Zwettler Nachrichten' abge... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2
Rechtssatz: Wer begründeten Anlaß zur Erhebung von Vorwürfen gegeben hat, muß - im Gegensatz zu jemanden, der dies nicht getan hat - in weiterem Umfang ehrenrührige (Gegenäußerungen) Äußerungen hinnehmen. Entscheidungstexte 9 Os 77/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 9 Os 77/78 Veröff: SSt 49/61 European C... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2
Rechtssatz: Normiert keinen Strafaufhebungsgrund, sondern einen Strafausschließungsgrund (auch mit Hinweisen, ob es sich um einen Entschuldigungsgrund und/oder Rechtfertigungsgrund handelt). Entscheidungstexte 9 Os 77/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 9 Os 77/78 Veröff: SSt 49/61 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2
Rechtssatz: Verlangt, daß Art und Weise der ehrenrührigen Äußerungen anlaßadäquat und ausführungsadäquat sind, wobei grundsätzlich schonendste Vorgangsweise geboten ist. Entscheidungstexte 9 Os 77/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 9 Os 77/78 Veröff: SSt 49/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1StGB §114 Abs2
Rechtssatz: Das Vorbringen des Rechtsanwaltes, der Belastungszeuge der Gegenseite sei vorbestraft, ist auch dann nicht als disziplinär zu qualifizieren, wenn die Strafe bereits nachgelassen war. Entscheidungstexte Bkd 12/75 Entscheidungstext OGH 05.05.1975 Bkd 12/75 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...