Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich verschuldensunabhängig (4 Ob 11/90 = MR 1990, 183 mwN; RIS-Justiz RS0107911). Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, dass die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt einen Rechtfertigungsgrund darstelle und in diesem Fall auch kein Unterlassungsanspruch bestehe, wobei es sich auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs SZ ... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 510 Abs 3 letzter Satz, 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach Paragraph 508 a, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt. Dem Beklagten wurde geboten, die Behauptungen zu unterlassen, Kinderärzte schädigten wissentlich und absichtlich Kinder durch Impfen, geschützt durch Ärztekammer und Staat, sowie Impfungen seien lebensschädigende Handlungen aus dem niedrigen Beweggrund der Profitsucht, die geschützt durch Ärztekammer vorgenommen werden. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und verwarf in... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der am 7. 10. 2001 abgehaltenen Gemeinderatswahlen in St. Pölten organisierte die SPÖ-Bezirksorganisation St. Pölten für den 31. 8. 2001 eine "Bürgermeisterparty". Die Veranstaltung sollte ursprünglich auf dem Rathausplatz unter Mitbenützung einer dort für ein Filmfestival aufgebauten Bühne stattfinden. Wegen Schlechtwetters musste sie aber in das Stadttheater verlegt werden. Für die Miete des Gebäudes war damals ein Tarif von 30.000 S inklusive Umsatzsteuer vo... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mitglieder konkurrierender politischer Parteien, die im Landtag und im Nationalrat vertreten sind. Der Kläger ist Bürgermeister einer Gemeinde und Landesrat. Die Beklagte ist Landesgeschäftsführerin ihrer Partei und Abgeordnete zum Nationalrat. In der politischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Vorschreibung von Kanaleinmündungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren durch die Gemeinde des Klägers betreffend eine im Eigentum der Bundesimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 4. 1989 verschuldete der Kläger, der damals bereits Abgeordneter zum Kärntner Landtag war, dadurch, dass er einem links abbiegenden PKW auffuhr, einen Verkehrsunfall, bei dem der andere PKW-Lenker eine Platzwunde am Vorderkopf erlitt, die im Krankenhaus ambulant behandelt wurde. Der Kläger wies Symptome einer Alkoholbeeinträchtigung auf, verweigerte aber sowohl den "Alkotest" als auch eine klinische Untersuchung und Blutabnahme. In dem gegen ihn ein... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 I RAO §9 Abs1 StGB §114 Abs2 StGB §115 Abs3 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Obmann einer im österreichischen Nationalrat vertretenen politischen Partei. Der klagende Verein ist Medieninhaber der periodischen Druckschrift "T*****". In dieser Druckschrift wurde in den Jahren 1992 und 1993 über politisch motivierte gewalttätige Aktionen berichtet und zu solchen auch aufgefordert. Am 15.9.1994 kam es im österreichischen Fernsehen zu einer Diskussion zwischen der Obfrau einer im österreichischen Nationalrat vertreten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 A StGB §114 Abs2 StGB §115 Abs3 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 StGB § 114 heute StGB § 114 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Gründe: In der Nummer 12 des periodischen Druckwerks "K*** E***" vom 13. Dezember 1982 erschien unter der Überschrift "keine SP-Beiträge mehr für die "K*** Z***"" ein nicht unterfertigter Leserbrief, der unter anderem folgende Passage enthielt: "Solange sich nämlich SP-Spitzen darum drängeln oder gedrängt werden, sonntägliche Episteln für dieses blau-schwarz-orientierte kleinformatige Blatt zu schreiben und damit ein wenig zu den Mäntelchen der angeblichen Unabhängigkeit beitrag... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2 StGB § 114 heute StGB § 114 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Wer begründeten Anlaß zur Erhebung von Vorwürfen gegeben hat, muß - im Gegensatz zu jemanden, der dies nicht getan hat - in weiterem Umfang ehrenrührige (Gegenäußerungen) Äußerungen hinnehmen.
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Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 25. März 1977, GZ. 10 E Vr 501/76-20, wurde der am 4. Juni 1931 geborene Facharzt für Gynäkologie Dr. Ulrich A des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen a S 200, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt, weil er am 5. April 1976 in einer in der 15. Folge der 'Zwettler Nachrichten' a... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2 StGB § 114 heute StGB § 114 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Normiert keinen Strafaufhebungsgrund, sondern einen Strafausschließungsgrund (auch mit Hinweisen, ob es sich um einen Entschuldigungsgrund und/oder Rechtfertigungsgrund handelt).
Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §114 Abs2 StGB § 114 heute StGB § 114 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Verlangt, daß Art und Weise der ehrenrührigen Äußerungen anlaßadäquat und ausführungsadäquat sind, wobei grundsätzlich schonendste Vorgangsweise geboten ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1 StGB §114 Abs2 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.2... mehr lesen...