Norm: StGB §107 Abs2 StGB § 107 heute StGB § 107 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 107 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 107 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung der Iris H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB die Unterbringung der Iris H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Danach hat sie in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Ab... mehr lesen...
Gründe: Desmon N***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruhte (§ 11 StGB), nämlich einer akuten Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, Personen gefährlich mit dem Tode bedrohte, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar Desmon N***** wurde gemäß Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Latif D***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil dieser unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustands, nämlich einer schizoaffektiven Störung sowie einer Verhaltens- und Persönlichkeitsstörung durch Alkohol, mehrere mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Betroffenen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Betroffenen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet. Danach hat er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem G... mehr lesen...
Norm: StGB §21 StGB §107 Abs2 StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 StGB § 21 gültig von 01.01.1975 bis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die gemäß § 45 Abs 1 StGB für die Dauer einer 5-jährigen Probezeit bedingt nachgesehene Einweisung des Betroffenen Christoph A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er am 26. Juni 2001 in Hohenems unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, nämlich einer manischen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst Leopold F***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst Leopold F***** gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ei... mehr lesen...
Gründe: Heinz Siegfried H***** wurde der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (III) sowie des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB (IV) schuldig erkannt. Heinz Siegfried H***** wurde der Vergehen der Nötigung nach Paragraph 105, Absatz eins, StGB (römisch eins), der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB ... mehr lesen...
Gründe: Gerhard S***** wurde in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB untergebracht, weil er am 11. Jänner 2000 in R***** im Innkreis unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit beruhenden Zustandes (§ 11 StGB) seine Großmutter Paula B***** durch die Äußerung: ,Ich bringe euch alle um, als erstes erschlage ich dich, dann bringe ich deinen depperten Sohn um!" mit dem Tod gefährlic... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1 StGB §107 Abs2 StPO §281 Z9 lita StGB § 107 heute StGB § 107 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 107 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 107... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs1 StGB §107 Abs2 StPO §281 Z9 lita StGB § 107 heute StGB § 107 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 107 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 107... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche des Angeklagten C***** und Verfolgungsvorbehalte gemäß § 263 Abs 2 StPO enthaltenden - Urteil wurden Johann M***** (zu III) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1, 2 und 4 zweiter Satz StGB, Alen C***** der Verbrechen (zu IA, B) des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 (zu ergänzen) und 2, 130 zweiter... mehr lesen...
Gründe: Adolf P***** wurde des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (1) sowie des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (2) schuldig erkannt. Adolf P***** wurde des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (1) sowie des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15, 75, StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er am 17.September 1995 in Weißkirchen seine Ehegattin Ernestine P***** vorerst ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5 StGB §107 Abs2 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 StGB § 74 gültig von 28.12.2019 b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef R***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (3) und der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (1), der (in mehreren Angriffen begangenen) Körperverletzung nach § 83 Abs 1 und Abs 2 StGB (6, 2/a und b), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (4), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (8) und nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (5 und 9) sowie des Hausfriedensbruches nach § 109 "Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Franz F*** unter anderem des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt E./1.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Franz F*** unter anderem des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (Punkt E./1.) schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Februar 1990 in Zeltweg Walter S*** durch Versetzen mehrer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton S*** von der wegen des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach "§§ 202 Abs 1, 203" StGB gegen ihn erhobenen Anklage, am 27.August 1989 in Riezlern außer den Fällen des § 201 StGB seine Lebensgefährtin Gisela M*** dadurch, daß er ihr ins Gesicht schlug und, als sie um Hilfe schrie, mit den Worten, er werde sie und ihr ungeborenes Kind umbringen, mithin durch Gewalt und gefährliche Drohung, zur Duldung des Geschlechtsverkehrs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige Christian G*** (zu I/) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (zu II/) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, (zu III/1 und 2) des Vergehens (richtig: Verbrechens) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 (zweiter Strafsatz) StGB und (zu IV/1 und 2) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erk... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Abs2 StGB § 107 heute StGB § 107 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StGB § 107 gültig von 01.07.2006 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2006 StGB § 107 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Dezember 1948 geborene Johannes Josef S*** des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 1 StGB (I) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 16.März 1989 dadurch, daß er eine Fensterscheibe des Gasthauses "Häuserl am Spitz" des Ferdinand S*** einschlug und mit Heizöl getränktes Papier in das Innere des Gasthauses warf sowie eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.Jänner 1939 geborene Julian Josef M***, der am 27.April 1936 geborene Adolf S*** und der am 7.Mai 1951 geborene Leopold H*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch (und mit Waffen) nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 4 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), Julian Josef M*** außerdem der Vergehen nach § 36 Abs. 1 Z 1 und 5 WaffenG (Punkt 4.1. und 5.), Adolf S*** darüber hinaus... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Juni 1958 geborene Kellner und Versicherungsvertreter Johann S*** ist des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, zweiter Fall (richtig: erster Deliktsfall aber höherer Strafsatz - EvBl 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129, 13 Os 155/84, 13 Os 127/85 u.a.m.), StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 11.August 1986 in Steyregg Horst K*** dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, daß er Beamten des dortigen Gendarmeriepostens mitteilte, Ho... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Florian J*** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 5.Oktober 1985 in Ybbs an der Donau Maria Luise E*** durch die Äußerung: "Ich blas' dir den Schädel herunter, wenn einer von den Buben (gemeint: zuvor von ihm aus dem Bordellbetrieb seines Chefs verwiesene Zuhälter, darunter der damalige Freund der E***) zurückkommt", wobei er eine Schrotflinte oder (abgesägte) Pum-Gun ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 19-jährige Andreas H*** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 (Abs 1), 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23. August 1986 in Neukirchen am Großvenediger im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem (rechtskräftig abgeurteilten) Mitangeklagten Franco E*** Roman I***, Markus K*** und Hannes W*** durch Vorhalten einer Gaspistole, sohin durch Drohung mit dem Tod, zur Übergabe von Bargeld in der Höhe ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5 StGB §105 Abs1 StGB §106 Abs1 Z1 Fall4 StGB §107 Abs2 StGB §145 Abs1 Z1 StGB § 74 heute StGB § 74 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 74 gültig von 11.12.2021 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 201/2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1944 geborene Angeklagte Hans-Peter R*** (zu 1.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (vierter Fall) StGB sowie der Vergehen (zu 2.) der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB, (zu 3.) der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB und (zu 4.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. an einem ... mehr lesen...
Gründe: Ewald P*** wurde der Vergehen des Betrugs nach § 146 StGB. (I), des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. (II), der versuchten dauernden Sachentziehung nach §§ 15, 135 Abs 1 StGB. (III), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB. (IV), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB. (V) und des Verbrechens des versuchten Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1 und 2 StGB. (VI) schuldig erkannt. Ewald P*** wurde der Vergehen des Betrugs nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton A des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB !a.F. (Punkt I./ des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG (Punkt II./), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 (Abs. 1), 106 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt III./1./) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt III./2./) schuldig erkannt. Darnach hat er zu Punkt I./: in der Zeit von Anfang August 1983 bis 4.September 1983 in Freilan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Milutin A des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt A/), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (Punkt B/), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (Punkt /C) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit a WaffenG (Punkt /D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Milutin A d... mehr lesen...