RS OGH 1989/10/12 12Os123/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1989
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Norm

StGB §107 Abs2

Rechtssatz

Auch bei qualifizierten Drohungen ist immer auch auf das Milieu und die Situation Bedacht zu nehmen, in der eine Drohung ausgesprochen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093227

Dokumentnummer

JJR_19891012_OGH0002_0120OS00123_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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