Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Aus der vorgelegten Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 31. Juli bzw. 17. August 1981 das Grundstück Nr. 2991/3 mit 561 m2 in EZ. 2218 KG L. und die Ehegattin des Beschwerdeführers mit Kaufvertrag gleichen Datums das angrenzende Grundstück Nr. 2991/4 mit 560 m2 in EZ. 2217 KG L. erworben. Beide haben jeweils die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs3;
Rechtssatz: Mehrere Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts sind grunderwerbsteuerrechtlich als nur ein Grundstück anzusehen, sofern sie bei der Einheitswertfeststellung als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurden; es besteht eine Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid (Hi... mehr lesen...
In der Verlassenschaft nach der am 29. Oktober 1981 im 84. Lebensjahr verstorbenen Juliana Z waren auf Grund des Gesetzes deren im Jahr 1898 geborene Schwester Hedwig N, deren im Jahr 1946 geborene Nichte, die Beschwerdeführerin, sowie deren Neffe Helmut B zu Erben berufen. Nachdem Helmut B die ihm angefallene Erbschaft ausgeschlagen hatte, gaben Hedwig N und die Beschwerdeführerin am 8. März 1982 je zur Hälfte des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab und schlossen unter einem ein... mehr lesen...
In der Verlassenschaft nach der am 29. Oktober 1981 im 84. Lebensjahr verstorbenen Juliana Z waren auf Grund des Gesetzes deren im Jahr 1898 geborene Schwester Hedwig N, deren im Jahr 1946 geborene Nichte Susanne L sowie deren Neffe Helmut B zu Erben berufen. Nachdem Helmut B die ihm angefallene Erbschaft ausgeschlagen hatte, gaben Hedwig N und Susanne L am 8. März 1982 je zur Hälfte des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab und schlossen unter einem ein Erbteilungsübereinkommen, n... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: AußStrG §170;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;ErbStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 89/16/0055 2 Stammrechtssatz Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, so... mehr lesen...
Rechtssatz: Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, sondern die - üblicherweise bedeutend höheren - Verkehrswerte von Liegenschaften zum Ansatz gebracht. Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist zu einem Drittel Erbin nach der am 27. Februar 1987 verstorbenen A. Vererbt wurden u.a. Schottergruben und Teiche, hinsichtlich derer seit vielen Jahren die bescheidmäßige Verpflichtung zur Wiederauffüllung und Humisierung bestand. Mit dem nur an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Abgaben- und Haftungsbecheid vom 7. November 1988 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Erbschaftssteuer gegenüber der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §20 Abs4;ErbStG-D 1974 §10;
Rechtssatz: Lasten, die bereits im Einheitswert für das Grundstück mitberücksichtigt sind, sind nicht mehr nach § 10 deutsches ErbStG (im hier maßgeblichen Bereich entsprechend § 20 ErbStG) abzugsfähig (Troll, Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, Kommentar ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §13 Abs2;ErbStG §19; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Die Einheitswerte bebauter Grundstücke machen erfahrungsgemäß in der Regel nur einen Bruchteil des Verkehrswertes aus (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band II2, Wien 1988, S 29). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Offene Handelsgesellschaft, an der im strittigen Zeitraum vier Gesellschafter beteiligt waren. Die Bilanzen wurden zum 31. Mai eines Jahres erstellt. Im Bericht über eine die Jahre 1984 bis 1986 umfassende Betriebsprüfung wurde unter anderem festgestellt, die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 1977 bis 1978 auf einem Grundstück in W, L.-Gasse 12, eine Halle und in einem darüber gelegenen Geschoß Wohnräume (als Superädifikat) errichtet. In ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die AbgBeh belastet einen Bescheid betreffend Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie Feststellung von Einkünften und ferner betreffend Einheitswert mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie es unterläßt fes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs4;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung der Beteiligung ist unabhängig von der Frage der Organschaft nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X05 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stellten 1983 und 1984 einem Schotterwerk ein Grundstück von 5 ha zum Schotterabbau zur Verfügung und erreichten damit selbst den Vorteil einer Geländekorrektur. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte die steuerliche Vertreterin des Schotterwerkes eine Abrechnung über den Schotterabbau am Grundstück der Beschwerdeführer ein, wonach diese 1983 S 48.220,50 und 1984 S 390.688,36 erhalten haben. Das Finanzamt erließ daraufhin gemäß § 303 Abs. 4 BAO neue Umsatzs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1983/032 §3 Abs1;EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 200;
Rechtssatz: Ist im Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Grundstück erfaßt, an dem ein... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §11 Abs1 Satz1;BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Die Berücksichtigung des Wertes eines (aus zeitlich nacheinander abgebauten Schottergruben bestehenden und zu einer wirtschaftlichen Einheit - hier unbebautes Grundstück - gehörenden) Schottervorkommens darf - abgesehen von einem gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden tats... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 BewG, § 19, § 30 Abs 1 BewG, § 51 Abs 1 BewG, § 52 Abs1 BewG kann der von der Bewertung einer Liegenschaft Betroffene mit seiner Rechtsansicht, die sich auf Teilen dieser Liegenschaft befindliche Fußballsportanlage sei dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen, nu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgRallg;BewG 1955 §19;BewG 1955 §64 Abs1;
Rechtssatz: Für die (auch Einheitsbewertung) Bewertung gilt das statische Prinzip. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Ertragsbesteuerung, die sich hinsichtlich der Behandlung gewisser Rückstellungen weitgehend auf dem Boden der dynamischen Bilanzauffassung befindet (Hinweis E 22.4.1... mehr lesen...