RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0044

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

DE-32 Steuerrecht Deutschland
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §19;
ErbStG §19 Abs1;
ErbStG §20 Abs4;
ErbStG-D 1974 §10;

Rechtssatz

Lasten, die bereits im Einheitswert für das Grundstück mitberücksichtigt sind, sind nicht mehr nach § 10 deutsches ErbStG (im hier maßgeblichen Bereich entsprechend § 20 ErbStG) abzugsfähig (Troll,

Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, Kommentar in der Fassung der 11ten Ergänzungslieferung zur dritten Neuauflage, Randziffer 84 zu § 10 ErbStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160044.X07

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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