Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.10.2024 informierte die Bundesministerin für Justiz (in weiterer Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer darüber, dass im Rahmen einer Überprüfung durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (in weiterer Folge: BMKÖS) festgestellt worden sei, dass er die Journaldienstzulage gemäß § 17a GehG sowie ausbezahlte Überstunden zu Unrecht erhalten habe. Weite... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Mit „Ansuchen“ vom 10.11.2016 an das Bundesministerium für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) ersuchte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) um „Zuerkennung und Nachverrechnung einer Funktions- und Verwendungszulage seit dem ersten 01.09.2015“ und brachte vor, er sei seit 01.09.2015 zum BMI, XXXX , Sonderbetreuungsstelle XXXX , dienstzugeteilt und beziehe sein Ersuchen gemäß § 80 GehG auf die Zeit seiner Dienstzuteilung in Verwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche/gerichtliche Verfahren Am 21.04.2016 stellte der Beschwerdeführer ein Ansuchen um Zuerkennung einer Funktions- bzw. Verwendungsabgeltung gemäß § 80 Gehaltsgesetz 1956 (in Folgenden: GehG). Begründend führte er im Wesentlichen dazu aus, dass er gemäß Erlass der Bundesministerin für Inneres vom 11.08.2015, GZ. BMI-PA-2000/0454-I/1c/2015, seit 19.08.2015 von seiner Stammdienststelle Landespolizeidirektion Salzburg, Polizeiinspektio... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
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Begründung: Der Umstand der bloßen Falschbezeichnung ergibt sich bereits aus dem
Kopf: der Entscheidung, wonach unzweifelhaft XXXX der Adressat des Erkenntnisses ist. Der Umstand der bloßen Falschbezeichnung ergibt sich bereits aus dem
Kopf: der Entscheidung, wonach unzweifelhaft römisch 40 der Adressat des Erkenntnisses ist. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision folgt dem Umstand, dass die Namensberichtigung keine Rechtfrage von grundsätzlicher Bedeut... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Mit Eingabe an das BM für Inneres (im Folgenden belangte Behörde) begehrte der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) am 01.08.2016 die „Zuerkennung und Nachverrechnung einer Funktions- und Verwendungszulage (A2/5) für die Zeit seiner Dienstzuteilungen und Verwendung als SPOC (Single Point of Contact, Anm. BVwG) XXXX seit dem 06.08.2015“ und brachte vor, er sei gemäß Erlass des BMI vom 06.08.2015, GZ. BMI-PA2000/0464-I/1/c/2015, von seiner ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Mit „Ansuchen“ vom 10.11.2016 an das Bundesministerium für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) ersuchte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) um „Zuerkennung und Nachverrechnung einer Funktions- und Verwendungszulage seit dem ersten 01.09.2015“ und brachte vor, er sei seit 01.09.2015 zum BMI, Abteilung III/9, Referat III/9/a, Sonderbetreuungsstelle XXXX , dienstzugeteilt und beziehe sein Ersuchen gemäß § 80 GehG auf die Zeit seine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer eine Funktions- bzw Verwendungszulage gemäß § 80 GehG für die Zeit seiner Dienstzuteilung und Verwendung als Leiter seit dem XXXX .2015. 1. Mit Schreiben vom 14.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer eine Funktions- bzw Verwendungszulage gemäß Paragraph 80, GehG für die Zeit seiner Dienstzuteilung und Verwendung als Leiter seit dem römisch 40 .2015. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Dienstrechtsmandat vom 23.08.2017 wurde dem Beschwerdeführer für seine vorübergehende Verwendung als „RefLtr & stvG3“ beim Kommando Logistik, Arbeitsplatz Pos.Nr. 060, Verwendungsgruppe MBO 2, Funktionsgruppe 7, für die Zeit vom 01.03.2017 bis 31.08.2017 eine nicht ruhegenußfähige Funktionsabgeltung im Ausmaß eines halben Vorrückungsbetrages seiner Verwendungsgruppe bemessen. 2. In seiner am 06.09.2017 fristgerecht erhobenen Vorstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begehrte mit Schreiben vom 15.12.2016 (unter anderem) die "Nachzahlung [s]einer nicht ausbezahlten Zulage ab Dezember 2011". Er habe am 28.11.2011 eine Prüfung zum Ordinationsgehilfen absolviert, sodass ihm die "Erschwerniszulage Krankenpflege" zugestanden wäre. 2. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 13.02.2017 wurde der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung aufgefordert zu konkretisieren, "wel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz "BF" genannt) begehrte mit Antrag vom XXXX 2016 die Zuerkennung und Auszahlung einer Funktions- bzw. Verwendungszulage für die Zeit Ihrer Dienstzuteilung beginnend mit XXXX .2015, welchem mit Bescheid vom 22.10.2019 für den Zeitraum XXXX 2015 bis XXXX 2015 stattgegeben und ihr eine Ergänzungszulage zuerkannt wurde. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde ihr Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz; "BF") steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr Planstellenbereich befindet sich innerhalb des Bundesministeriums für Inneres (in der Folge kurz: "BMI"). Sie ist XXXX und steht in der Verwendungsgruppe XXXX . Seit dem 12.01.1998 war sie Exekutivbeamtin in der Funktionsgruppe E2b. Mit Wirkung vom 03.08.2015 wurde sie zur Dienststelle BMI, Abteilung III/9, in die Funktionsgruppe A2/4 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Mit Antrag vom 5. Oktober 2011 begehrte der Revisionswerber die Feststellung der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage gemäß § 34 Gehaltsgesetz 1956 (GehG). Mit Bescheid des Bundessozialamtes vom 6. März 2012 wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit Antrag vom 5. Oktober 2011 begehrte der Revisionswerber die Feststellung der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage gemäß Paragraph 34, Gehaltsgeset... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Landespolizeidirektion Salzburg Mit Antrag vom 06.08.2013 ersuchte die Beschwerdeführerin um eine Ergänzungszulage gemäß § 36b Gehaltsgesetz 1956. Mit Schreiben vom 19.08.2013 verwies die Behörde die Beschwerdeführerin an ein auszufüllendes und vom Verfügungsberechtigten zu unterfertigendes Formblatt. Die Beschwerdeführerin unterfertigte das Formblatt für den Verfügungsberechtigten, was die bela... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bundessozialamt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das B... mehr lesen...