Entscheidungen zu § 20b Abs. 6 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-130 von 130

RS Vwgh 1992/2/25 90/12/0271

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BO Wr 1967 §27 Abs3;BO Wr 1967 §29 Abs2;FahrtkostenzuschußV Wr 1971;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Ebenso wie im Bundesrecht (§ 20b Abs 6 Z 2 GehG) ist der Anspruch auf eine Fahrtkostenvergütung für Beamte der Bundeshauptstadt Wien an die Voraussetzung geknüpft, daß der Beamte nicht aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km auße... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1992

RS Vwgh 1992/2/25 90/12/0271

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §91;BO Wr 1967 §27 Abs3;BO Wr 1967 §29 Abs2;FahrtkostenzuschußV Wr 1971;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 impl;
Rechtssatz: Es liegt auf der Hand, daß die Ehegatten bei der einvernehmlichen Bestimmung des ersten gemeinsamen Wohnortes gem § 91 ABGB auf die wirtschaftlichen Verhältnisse derart gegenseitig Rücksi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1992

RS Vwgh 1992/2/25 90/12/0271

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §91;BO Wr 1967 §27 Abs3;BO Wr 1967 §29 Abs2;FahrtkostenzuschußV Wr 1971;GehG 1956 §20b Abs6 Z2 impl;
Rechtssatz: Auch wenn nach den eherechtlichen Bestimmungen des ABGB eine Wohnsitzfolgepflicht der Ehegattin nicht besteht, so ist dennoch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/15 91/12/0139

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Diensthundeabteilung in N. Mit Wirksamkeit vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer probeweise der Diensthundeabteilung zum Grundausbildungslehrgang für Polizeidiensthundeführer zugeteilt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, daß er nach T übersiedeln würde, was tatsächlich am 12. März 1990 durc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1992

RS Vwgh 1992/1/15 91/12/0139

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §55 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6;GehG 1956 §20b;
Rechtssatz: Der Regelung des § 20b Abs 6 GehG kann mangels jeglichen Ansatzes im Wortlaut nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß dadurch ein Ersatz aller sonstigen dienstlich notwendigen Aufwendungen, die mit der Zurücklegung einer Wegstrecke für den Beamten zwingend verbun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1992

RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0106

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Soweit der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss von der Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung abhängig ist, entsteht dieser Anspruch dann, wenn die Wegstrecke (zwischen Dienststelle und nächstgelegener Wohnung mehr als 2 km beträgt; der Beamte ist von diesem Anspruch dann ausgeschlossen, wenn er aus Gründen, die er selb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1989/6/26 89/12/0106

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Um den Anspruchsausschluss nach § 20 b Abs 6 Z 2 GehG nicht eintreten zu lassen, müssen unabweislich notwendige
Gründe: vorliegen (Hinweis E 27.6.1988, 88/12/0099). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989120106.X03 Im RIS seit 27.08.2007 Zuletzt aktu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1989/3/31 87/12/0083

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Für die Unanwendbarkeit des § 20 b Abs 6 Z 2 GehG genügt es nicht, dass ein Wohnen mehr als 20 km außerhalb des Dienstortes für den Beamten oder seine Familie vorteilhaft oder zweckmäßig ist, es müssen vielmehr hiefür unabweislich notwendige
Gründe: vorliegen. Ob diese zutrifft, kann die Beh im Regelfall (sof... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1989

RS Vwgh 1988/6/27 88/12/0099

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Für das Wohnen in einer 20 km übersteigenden Entfernung vom Dienstort müssen unabweislich notwendige
Gründe: vorliegen (Hinweis auf E 8.11.1978, 0080/78, E 14.1.1985, 84/12/0002). Das Betreuungserfordernis der Großmutter wegen einer Zuckerkrankheit, die die Verabreichung einer Insulinspritze morgens und abends erforderlich mach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1988

RS Vwgh 1986/6/25 85/12/0157

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: Wenn auch dem Beschwerdeführer beizupflichten ist, dass seine Verehelichung und die Geburt eines Kindes für ihn einen Wohnungswechsel aus familiären Gründen notwendig gemacht haben, bedingt das an sich noch nicht die Verlegung des Wohnsitzes zum Ort des bisherigen Zweitwohnsitzes, der weit mehr als 20 km außerhalb Wiens liegt. Da der Beschwerdef... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1986

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