RS Vwgh 1992/2/25 90/12/0271

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §91;
BO Wr 1967 §27 Abs3;
BO Wr 1967 §29 Abs2;
FahrtkostenzuschußV Wr 1971;
GehG 1956 §20b Abs6 Z2 impl;

Rechtssatz

Auch wenn nach den eherechtlichen Bestimmungen des ABGB eine Wohnsitzfolgepflicht der Ehegattin nicht besteht, so ist dennoch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten, die nach der Eheschließung zur Begründung des gemeinsamen Wohnsitzes an einem außerhalb des Bereiches von 20 km gelegenen Ortes geführt haben, bei Entscheidung der hier maßgeblichen Voraussetzung für den Fahrtkostenzuschuß geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120271.X02

Im RIS seit

29.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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