Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung samt allfälliger Nachzahlung von Bezügen. Begründend führte er im Wesentlichen an, dass er bereits vor seinem 18. Geburtstag in einem Dienstverhältnis zum Bund, zu einem Land oder zu einer Gemeinde bzw. zu einer gleichartigen Einrichtung in der EU gestanden sei und er vor seinem 18. Gebur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers (nachfolgend kurz: BF) von Amts wegen gemäß § 169f Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zum Ablauf des 28.02.2015 neu mit 9.917,8334 Tagen festgesetzt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die vom BF begehrte Anrechnung von zusätzlichen Vordienstzeiten vor seinem 18. Geburtstag zur Gänze mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorausse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 08.01.2013 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Die Landespolizeidirektion Wien wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 08.01.2013 mit Bescheid vom 29.05.2015, Zl. P6/168290/1/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit Beschluss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.10.2017 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten, die Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und allfällige Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit Bescheid vom 05.03.2018 setzte die belangte Behörde das Verfahren bis zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, wel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (Verwendungsgruppe R1c) ernannt. I.2. Aus diesem Anlass kam es zu einer Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung des Beschwerdeführers. Die belangte Behörde teilte dem Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf die durch das Bundeskanzleramt am 29.05.2013 unter GZ. BKA-109.879/0001-I/2/a/2013, erfolgte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 12.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer, ein Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages sowie seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung und allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 1.2. Die Landespolizeidirektion XXXX wies diesen Antrag des Beschwerdeführers mit Bescheid vom 09.06.2015 gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 GehG zurück. Begründend f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 08.08.2013 die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid vom 08.05.2015 wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 idF BGBl. I 32/2015 (GehG 1956), mit der
Begründung: als unzulässig zurü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Aufgrund des hg. Erkenntnisses vom 10.10.2016, W106 2017537-1/5E beantragte die Beschwerdeführerin, aufgrund einer nachträglichen Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung ab März 2015, die Nachzahlung von Bezügen. 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag ab. In der
Begründung: wird zusammengefasst ausgeführt, dass die Korrektur der besoldungsrechtlichen Einstufung anhand der Gesetzeslage durchgeführt wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag... mehr lesen...