Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand bis zum Ablauf des 31.01.2002 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und befindet sich seitdem im Ruhestand. 2. Mit Schreiben vom 15.07.2019 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 2 GehG 1956 und die Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenz. 3. Mit Bescheid vom XXXX 2020 wurde der Antrag des ... mehr lesen...