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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand bis zum XXXX 2021 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher dem Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer stand bis zum römisch 40 2021 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher dem Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Zollamt Österreich zur Dienstleistung zugewiesen. 2. Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 27.11.2009 wurde er mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Mit Bescheid vom 12.02.2010 verfügte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen di... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: OR DI XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei spätestens am 12.10.2021 zugestellt. Gegen diesen Bescheid wurde von der beschwerdeführenden Partei das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen, diese wurde am 12.10.2021 mittels E-Mail bei der Behörde eingebracht. Die Beschwerde wurde am 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.09.2014 wurde der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung eines Suchtkranken aufgrund von Selbst- und Gemeingefährdung von diesem angegriffen und dabei am Körper verletzt. Mit Bescheid vom 22.01.2015 erkannte die – zum damaligen Zeitpunkt zuständige – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (in der Folge: BVA) d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides der Landespolizeidirektion Salzburg vom 19.03.2015, GZ: P6/14882-PA/15, (im Folgenden: belangte Behörde) lautet, wie folgt: „Zu Ihrem Antrag vom 02. Februar 2015 wird festgestellt, dass Sie sich seit dem 14.08.2014 durchgehend im Krankenstand befinden und deshalb die Rechtsfolgen des § 13c GehG idgF eingetreten sind wodurch Ihr Monatsbezug auf 80 % gekürzt wurde und sich daraus unter gleichzeitiger Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden BF), steht als Beamter der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und leitete zum Zeitpunkt seiner vorläufigen Suspendierung die Abteilung XXXX . 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 16.12.2019 wurde der BF vorläufig vom Dienst wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzung, gemäß §§ 43, 43a, 44 und 45 BDG 1979, im Wesentlichen in Form von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) steht als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Lehrerin an einer allgemeinbildenden höheren Schule. 2. Mit dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde vom 01.10.2018 wurde die BF vorläufig vom Dienst suspendiert. Dagegen wurde hg. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. 3. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Schull... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.03.2015, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 07.04.2015, erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid des Amtes des Arbeitsmarktservice Kärnten vom 10.02.2015, GZ. LGS/PER/VORStg/2015. Mit Schriftsatz vom 02.11.2015, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 14.07.2016, stellte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht einen Fristsetzungsantrag im Wesentlichen mit der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. vorangehende Verfahren 1.1. Suspendierungen Der Beschwerdeführer wurde nach Anzeige durch die Finanzlandesdirektion Tirol mit Beschluss der Disziplinarkommission des BMF vom 12.06.2002, Zl. 07.132/3-DK/02 ohne ausreichende Zuordnung zu den beanstandeten Prüfungsfällen und ohne zeitliche Eingrenzung unter gleichzeitiger Einleitung eines Disziplinarverfahrens vom Dienst suspendiert. Gleichzeitung wurde da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis im Bundeskanzleramt (BKA) und ist für die Kontrolle der widmungsmäßigen Verwendung von Fördergeldern zuständig. 2. Am 16.12.2014 erließ das BKA den beschwerdegegenständlichen Bescheid über die vorläufige Suspendierung des BF. Der wie folgt begründet wurde [Anonymisierung und Kürzung durch das BVwG]: Es werden Ihnen folgende... mehr lesen...