Entscheidungen zu § 12 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-43 von 43

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0078

Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Hochschule "Mozarteum" in Salzburg. Unstrittig ist, daß die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. Oktober 1976, zum provisorischen Professor in der Verwendungsgruppe L1 als Lehrerin für Blockflöte am "Mozarteum" ernannt wurde. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Oktober 1976 wurde der 29. Mai 1969 als Vorrückungsstichtag festgesetzt. Dabei erfolgte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0078

Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1958 §13;GehG 1956 §12 Abs10;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer aus Anlaß der Anstellung vorgenommenen Feststellung des Vorückungsstichtages wird nur in den in § 12 Abs 10 GehG abschließend angeführten Fällen durchbrochen; andere Anlaßfälle (etwa Änderung in der Verwendung des Beamten) können nicht dazu führen, unter B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/23 92/12/0147

Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. November 1977 als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bundesland Salzburg; seine derzeitige Dienststelle ist die Hauptschule M. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1978 wurde gemäß § 12 des Gehaltsgesetzes 1956 der 15. Oktober 1967 als Vorrückungsstichtag festgesetzt. Dabei wurden u.a. Zeiten vom 1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1966 als Studienzeiten gemäß § 12 Abs. 1 lit. b des Gehaltsgesetzes 1956 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vwgh 1993/6/23 92/12/0147

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992120147.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 91/12/0068

Der Beschwerdeführer ist Hauptschuldirektor an der Hauptschule I in XY. Sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wurde mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 begründet. Mit Bescheid vom 9. April 1970 hatte der Landesschulrat für Steiermark (im folgenden LSR) den 7. Mai 1967 als Vorrückungsstichtag für den Beschwerdeführer (der zu diesem Zeitpunkt Volksschullehrer der Verwendungsgruppe L 2 V war) gemäß § 12 des Gehaltsgesetzes 1956 (in der Fassung der 19. GG-Novelle, BGBl. Nr. 198/196... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 91/12/0068

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4;DVG 1984 §13 Abs1;GehG 1956 §12;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Macht die Behörde von dem ihr nach § 13 DVG (allenfalls in Verbindung mit § 68 Abs 2 und 4 AVG) zukommenden Abänderungsrecht bzw Behebungsrecht durch Erlassung eines entspreche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 91/12/0068

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2;DVG 1984 §13 Abs1;GehG 1956 §12;GÜGNov 02te 1970 Art4 Abs1;GÜGNov 02te 1970 Art4 Abs2;
Rechtssatz: War Sache des Berufungsverfahrens nur der Wirksamkeitsbeginn des unbekämpft festgestellten Vorrückungsstichtages u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/1 89/12/0162

Aus der Beschwerde und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 1961 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Ablauf des 31. Dezember 1988 wurde er gemäß § 15 Abs. 1 BDG 1979 in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Februar 1989 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des He... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.02.1990

RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0162

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12;GehG 1956 §20c Abs2;GehGNov 20te Art3;
Rechtssatz: Aus § 20c Abs 2 GehG und Art III der 20ten GehG-Nov ergibt sich eindeutig, daß nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages zur Gänze berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit (für die Jubiläumszuwendung) zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1990

RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0162

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;GehG 1956 §12;GehG 1956 §20c Abs2;
Rechtssatz: Gegen die unterschiedliche Behandlung von Zeiten für die Festsetzung des Vorrückungsstichtages einerseits und die Berechnung der maßgebenden Dienstzeit für Jubiläumszuwendungen anderseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis VfGH E 10.6.1988, B 1173/87). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1990

RS Vwgh 1989/6/26 87/12/0020

Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §61 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs9;DVG 1958 §10;GehG 1956 §12 impl;
Rechtssatz: Aus der mit § 145 Abs 9 Krnt DienstrechtsG wortgleichen Bestimmung des § 12 Abs 9 GehG ergibt sich, dass die Feststellung des Vorrückungsstichtages nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1989

RS Vwgh 1987/11/30 87/12/0061

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Z8 lita;
Rechtssatz: Für die Dauer eines Studiums, ohne das zugehörige Doktoratsstudium, kann nur der Zeitraum ab Immatrikulation und Inskription als maßgebend angesehen werden. Darauf, ob tatsächliche Lehrveranstaltungen (hier: während des Präsenzdienstes besucht wurden, kommt es nicht an. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1987

RS Vwgh 1986/9/22 86/12/0086

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 idF 1972/214;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach Auflösung eines Beamtendienstverhältnisses unter der Voraussetzung, dass für die Zeit vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Änderung der Gehaltsstufe oder (und) des Vorrückungstermines eintreten würde, kommt dem mit dem angefochtenen Bescheid festgestellten Vorrückungssti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1986

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