RS Vwgh 1990/2/1 89/12/0162

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Veröffentlicht am 01.02.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12;
GehG 1956 §20c Abs2;
GehGNov 20te Art3;

Rechtssatz

Aus § 20c Abs 2 GehG und Art III der 20ten GehG-Nov ergibt sich eindeutig, daß nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages zur Gänze berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit (für die Jubiläumszuwendung) zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120162.X01

Im RIS seit

15.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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