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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12;Rechtssatz
Aus § 20c Abs 2 GehG und Art III der 20ten GehG-Nov ergibt sich eindeutig, daß nicht alle bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages zur Gänze berücksichtigten Zeiten zugleich auch zur maßgebenden Dienstzeit (für die Jubiläumszuwendung) zählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120162.X01Im RIS seit
15.03.2001