Entscheidungen zu § 12 Abs. 7 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/25 2005/12/0045

I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2008

RS Vwgh 2008/6/25 2005/12/0045

Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 Z2 litb impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z1 impl;GehG 1956 §12 Abs2 Z7 impl;GehG 1956 §12 Abs6 idF 2001/I/087 impl;GehG 1956 §12 Abs7 impl;GehG 1956 §12a impl;GehG 1956 §64a impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach dem System des GehG ist bei Vorliegen jener Voraussetzungen, die im Falle der Überstellung von einer niedrigeren in eine höhere Verwendun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/31 2005/12/0036

Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 2003 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 27. Mai 2004 erließ der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 12 Gehaltsgesetz 1956 wird für Sie mit Wirksamkeit vom 1.6.2003 der 7.7.1999 als Vorrückungsstichtag festgesetzt." In der
Begründung: dieses Bescheides wird zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages Folgendes ausgeführt: "... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2006

RS Vwgh 2006/3/31 2005/12/0036

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2;GehG 1956 §12 Abs6;GehG 1956 §12 Abs7;GehG 1956 §12 Abs8 idF 1994/016;GehG 1956 §12a Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 8 GehG 1956 idF. BGBl. Nr. 16/1994 sind nur solche in Abs. 2 Z. 2 GehG 1956 angeführten Zeiten nicht voranzusetzen, die u.a. in einem gemäß Abs. 2 Z. 8 ZU BE... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 86/12/0211

Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 erfolgten Ernennung zum Fachlehrer (Verwendungsgruppe L 2a2) im Planstellenbereich der belangten Behörde - allgemeinbildende höhere Schulen - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundes-Oberstufenrealgymnasium Wien n. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1986, Zl. 216 388/38-1985, setzte der Stadtschulrat für Wien für den Beschwerdeführer den 25. Oktober 1975 als Vorrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 86/12/0211

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs6;GehG 1956 §12 Abs7;GehG 1956 §12a Abs2;GehG 1956 §12a Abs4;
Rechtssatz: Da die abgelegte Lehramtsprüfung Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe L2a2 ist, können Zeiträume, die vor diesem Zeitpunkt liegen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, nun in dem Ausmaß angerechnet werden, in dem sie bei der Überstellung aus einer der Verwendungsgruppen L2b gem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 90/12/0145

Der am 16. Oktober 1960 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. August 1989 als Beamter der Dienstklasse III der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers den 13. April 1984 fest. Zu diesem Vorrückungsstichtag gelangte die belangte Behörde nach der Bescheidbegründung auf f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 90/12/0145

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1 litb;GehG 1956 §12 Abs2 Z7;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs7;
Rechtssatz: Wäre unter den in § 12 Abs 2 Z 7 und 8 GehG angeführten Zeitäumen nicht die durch ein vorgesehenes Höchstausmaß limitierten Zeiten, sondern die tatsächlichen Zeiten zu verstehen, so müßten auch unter den im § 12 Abs 7 GehG ebenfalls angeführten Zeiten des Abs 1 lit b die sonstigen Ze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

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