RS Vwgh 1992/4/8 86/12/0211

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs6;
GehG 1956 §12 Abs7;
GehG 1956 §12a Abs2;
GehG 1956 §12a Abs4;

Rechtssatz

Da die abgelegte Lehramtsprüfung Ernennungserfordernis für die Verwendungsgruppe L2a2 ist, können Zeiträume, die vor diesem Zeitpunkt liegen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, nun in dem Ausmaß angerechnet werden, in dem sie bei der Überstellung aus einer der Verwendungsgruppen L2b gem § 12a GehG anrechenbar wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120211.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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