Norm: ABGB §983ABGB §984
Rechtssatz: Ein Darlehen kann durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 156/03d Entscheidungstext OGH 16.07.2004 8 Ob 156/03d 8 ObA 84/11b Entscheidungstext OGH 20.12.2011 8 ObA 84/11b Auch; Beisatz: Ist der Darlehensbetrag vereinbarungsgemäß... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §984
Rechtssatz: Vereinbarten die Parteien des Kreditvertrags die Überweisung der Kreditvaluta auf das Anderkonto eines mehrseitigen Treuhänders, so gewährt der Kreditgeber den Kredit schon durch die Überweisung der Kreditvaluta an den Treuhänder. Entscheidungstexte 1 Ob 150/01t Entscheidungstext OGH 26.06.2001 1 Ob 150/01t Veröff: SZ 74/114 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §984
Rechtssatz: Bei Fehlen einer Rückzahlungsvereinbarung kann das Darlehen sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteienabsicht ergeben. Wurde das Darlehen für den Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz des Darlehensnehmers gegeben, wäre ohne besondere Vereinbarung die Fälligkeit der Rückzahlung vom beruflichen Erfolg abhängig. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §984ABGB §1335
Rechtssatz: Der Rechtsgrund für die Einstellung der jährlichen Zinsen in das Kapital ist ausschließlich die Parteienvereinbarung, im vorliegenden Fall also der passus, dass die Zinsen "jährlich am Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden", was wirtschaftlich gesehen nichts Anderes bedeutet, als dass die Gläubigerin dem Schuldner die abgereiften Zinsen als weiteres Darlehen überlässt. Eine solche Vereinbarung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben seit 1958 in aufrechter Ehe im Haus Judenburg, Seilerweg 10. Dieses Haus stand im Alleineigentum der Mutter der Beklagten, Johanna S***. Johanna S*** starb am 8. Jänner 1985. Ihr Nachlaß wurde auf Grund eines Testaments der Erblasserin vom 20. Oktober 1970 der Beklagten, die eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, (zur Gänze) eingeantwortet. Mit der am 13. April 1987 eingelangten Klage begehrt der Kläger die Zahlung von S 499.680,-- s.A. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Klage wird vorgebracht, die klagende Partei habe dem Beklagten über dessen Ersuchen, ihm für sein Kaffeehaus verschiedene Fahrnisse zu vermieten, die im einzelnen angeführten, von der klagenden Partei angeschafften Gegenstände überlassen. Da es in der Folge nicht zum beabsichtigten Abschluß des Mietvertrages gekommen sei, werde die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe dieser Fahrnisse begehrt. Nach Klagsausdehnung und -einschränkung beantragte die kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §984
Rechtssatz: Der Darlehensvertrag setzt außer der Hingabe des Darlehensbetrages eine Willensübereinstimmung der Vertragspartner voraus, daß der Betrag als Darlehen gegeben und genommen werden soll. Ein Darlehen kann auch in der Form gewährt werden, daß die Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger durch den Darlehensgeber bezahlt wird. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...