RS OGH 2014/4/10 8Ob156/03d, 8ObA84/11b, 6Ob56/14z

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Veröffentlicht am 16.07.2004
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Rechtssatz

Ein Darlehen kann durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119134

Im RIS seit

15.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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