RS OGH 2001/6/26 1Ob150/01t, 5Ob41/03w, 6Ob56/14z

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Norm

ABGB §983
ABGB §984

Rechtssatz

Vereinbarten die Parteien des Kreditvertrags die Überweisung der Kreditvaluta auf das Anderkonto eines mehrseitigen Treuhänders, so gewährt der Kreditgeber den Kredit schon durch die Überweisung der Kreditvaluta an den Treuhänder.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115473

Im RIS seit

26.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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