Begründung: Über das Vermögen des Ing. Peter M* (im Folgenden nur „Schuldner“) wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 20. November 2006, AZ 24 S 58/06b, das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Dieser begehrt ua die Feststellung, dass näher bezeichnete, zwischen dem Schuldner und dem beklagten Bankinstitut im Dezember 1994 sowie im März und Dezember 1995 abgeschlossene Kredit- und Pfandbestellungsverträge sowie ein zwischen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil vom 24. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Vaters des Beklagten geschieden; gleichzeitig wurde dieser schuldig erkannt, der Klägerin rückständigen Unterhalt von 152.867,90 S und ab 1. 2. 2000 einen laufenden monatlichen Unterhaltsbetrag von 8.340 S zu zahlen. Mit vom Nebenintervenienten verfasstem Notariatsakt vom 20. 6. 1996 übergab der Vater des Beklagten den von ihm b... mehr lesen...
Norm: ABGB §143 ABGB §950 EheG §78 Abs1 ABGB § 143 heute ABGB § 143 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 143 gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977 ABGB... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die geschiedene Gattin, die Zweitklägerin ist die Tochter von Dr.Ing.G***** K*****. Beide fechten den Schenkungsvertrag zwischen Dr.Ing.G***** K***** und den beiden Beklagten, seinen Söhnen, vom 25.7.1973 im Sinn des § 950 ABGB an. Die Erstklägerin ist die geschiedene Gattin, die Zweitklägerin ist die Tochter von Dr.Ing.G***** K*****. Beide fechten den Schenkungsvertrag zwischen Dr.Ing.G***** K***** und den beiden Beklagten, seinen Söhnen, vom 25.... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB §1487 I ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1487 heute ABGB § 1487 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
§ 950 ABGB soll nicht nur eine Unterhaltsverkürzung der Höhe nach abdecken, sondern auch dann greifen, wenn der bestehende Unterhaltsanspruch nicht einbringlich gemacht werden kann. Vorweg hat allerdings de... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für Ansprüche nach § 950 ABGB ist es unerheblich, ob zum Zeitpunkt der Schenkung bereits ein durch richterliche Entscheidung bestimmter Geldunterhalt geschuldet wurde; es genügt, wenn der Kläger grundsätzlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB §1480 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1480 heute ABGB § 1480 gültig ab 01.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
§ 950 ABGB räumt dem durch eine Schenkung verkürzten Unterhaltsberechtigten das Recht ein, die Schenkung so weit zu widerrufen, als es notwendig ist, um die Unterhaltsleistung auf jene Höhe zu bringen, zu d... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 II B EO §54 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812 EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB §1409a ZPO §502 Abs2 Ca1 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1409a heute ABGB § 1409a gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §950 ABGB § 950 heute ABGB § 950 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Das durch unentgeltliche Dienstleistungen des unehelichen Vaters in seinem Unterhalte verkürzte Kind kann vom Dienstgeber des unehelichen Vaters nach § 950 ABGB den angemessenen Unterhalt fordern. Das durch ... mehr lesen...