RS OGH 1925/4/29 1Ob372/25

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Veröffentlicht am 29.04.1925
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Rechtssatz

Das durch unentgeltliche Dienstleistungen des unehelichen Vaters in seinem Unterhalte verkürzte Kind kann vom Dienstgeber des unehelichen Vaters nach § 950 ABGB den angemessenen Unterhalt fordern.Das durch unentgeltliche Dienstleistungen des unehelichen Vaters in seinem Unterhalte verkürzte Kind kann vom Dienstgeber des unehelichen Vaters nach Paragraph 950, ABGB den angemessenen Unterhalt fordern.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 372/25
    Entscheidungstext OGH 29.04.1925 1 Ob 372/25
    Veröff: SZ 7/155

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0025490

Dokumentnummer

JJR_19250429_OGH0002_0010OB00372_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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