Rechtssatz
Das durch unentgeltliche Dienstleistungen des unehelichen Vaters in seinem Unterhalte verkürzte Kind kann vom Dienstgeber des unehelichen Vaters nach § 950 ABGB den angemessenen Unterhalt fordern.Das durch unentgeltliche Dienstleistungen des unehelichen Vaters in seinem Unterhalte verkürzte Kind kann vom Dienstgeber des unehelichen Vaters nach Paragraph 950, ABGB den angemessenen Unterhalt fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0025490Dokumentnummer
JJR_19250429_OGH0002_0010OB00372_2500000_001