Norm
ABGB §950Rechtssatz
Keine Anwendung der Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 2 ZPO, wenn das Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltes gegen die beklagte Partei auf die Übernahme der Unterhaltspflicht nach § 1409 ABGB oder auf die Unterhaltspflicht des Beschenkten gestützt wird.Keine Anwendung der Revisionsbeschränkung des Paragraph 502, Absatz 2, ZPO, wenn das Klagebegehren auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltes gegen die beklagte Partei auf die Übernahme der Unterhaltspflicht nach Paragraph 1409, ABGB oder auf die Unterhaltspflicht des Beschenkten gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0019058Dokumentnummer
JJR_19580108_OGH0002_0010OB00584_5700000_001