Begründung: Die klagende Partei betrieb an einem Wiener Standort zumindest seit 1987 eine private Krankenanstalt. Seit damals unterhielt der beklagte Röntgenfacharzt in den Räumen dieser Krankenanstalt eine Ordination für Röntgendiagnostik. Um die Erweiterung ihres Leistungsangebots zu ermöglichen, nahm die klagende Partei am Standort der Krankenanstalt weitere Räume im Keller, Souterrain und Hochparterre als Hauptmieterin in Bestand. Es sollte dort u. a. ein vom Beklagten als Unt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 24 HVertrG steht einem Vertragshändler dann zu, wenn sein Vertrag den Wesensmerkmalen eines Handelsvertretervertrags angenähert ist. Die Vorinstanzen haben die hiefür maßgebenden Kriterien ausführlich und in Anlehnung an die vom Obersten Gerichtshof entwickelte Judikatur dargestellt und, auf den Einzelfall bezogen, logisch einwandfrei ausgeführt, die Rechtsstellung der beklagten Partei sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. März 1999 gab die Klägerin der beklagten Partei für die Dauer von zehn Jahren ab 1. April 1999 ein Geschäftslokal (im Folgenden nur Lokal) in Bestand. Nach § 1 des schriftlichen Bestandvertrags waren für das, für Gastronomiezwecke bestimmte Lokal "Betriebe, die gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere Tabledance, Animierlokale, Bordelle, Striptease-Lokale ..." ausgeschlossen. Der beklagten Partei war die Untervermietung und sonstige Weitervergabe ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 29. 3. 2001, GZ 23 Cg 253/99h-17 rechtskräftig zur Herausgabe von 13, jeweils mit Ohrmarkennummern bezeichneten Stieren an die Klägerin verurteilt, wobei ihm gemäß § 410 ZPO die Lösungsbefugnis eingeräumt wurde, sich durch Zahlung von S 213.385 (= EUR 15.507,29) samt 4 % Zinsen seit 1. 6. 2000 von der Herausgabeverpflichtung zu befreien. Nach den dieser Entscheidung zugrundegelegten Festste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und klarstellend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. April 1996 trafen sich die Streitteile zum Abschluss "der Mietverträge" mit der Vermieterin eines Geschäftslokals und zur Übergabe der mit mündlichem Kaufvertrag vom 25. März 1996 gekauften Geschäftseinrichtung. In weiterer Folge kam es auf Grund von für die Klägerin ungeklärt erscheinender Haftungsfragen weder zum Abschluss "der Mietverträge" noch zur Übernahme der gekauften Gegenstände. Die Geschäftseinrichtung wurde auch danach von der Klägerin nicht... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht zulässig:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 10. 1982 schloss der spätere Gemeinschuldner mit der Austria Tabakwaren AG (Monopolverwaltung) einen Bestellungsvertrag über eine der größten Trafiken Österreichs. Dieser Vertrag wurde von der (mittlerweile auf Grund des TabMG 1996 gegründeten und an die Stelle der Austria Tabakwaren AG tretenden) Beklagten - nach Zustimmung des Landesgremiums der Tabaktrafikanten - mit Schreiben vom 7. 1. 1998 zum 28. 2. 1998 gekündigt, weil über das Vermögen des Gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Leasinggeberin und der Beklagten sowie deren Ehegatten als Leasingnehmer wurden 1996 und 1997 insgesamt vier Leasingverträge über Lastkraftwagen geschlossen. Die Lastkraftwagen waren im Transportunternehmen des Ehegatten der Beklagten eingesetzt; die Beklagte war dort als Angestellte beschäftigt. Die Bedingungen der Leasingverträge lauten auszugsweise wie folgt: „4. Verzug: Bei Verzug mit mindestens einem Leasing... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein in § 29 KSchG genannter Verband, dem die Ansprüche der Marlene L***** und des Dr. Gerhard L***** auf Minderung der Maklerprovision und Schadenersatz abgetreten wurden (§ 55 Abs 4 JN), begehrt von der beklagten Immobilienmaklerin, die den Kauf einer Wohnung vermittelt hat und hiebei unrichtige Informationen über den Vollwärmeschutz und die Beheizbarkeit der Wohnung erteilt hatte, die Bezahlung eines Betrages von insgesamt S 225.793,60 sA. Darin ist ent... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Versicherung hat mit der späteren Gemeinschuldnerin am 6. 11. 1995 eine Vereinbarung über einen “Werkstättenvorschuss” zu Abgeltung von schwebenden Reparaturkosten in Höhe von 1 Mio S getroffen. Danach sollten die Reparaturkosten im Weg der Direktverrechnung gegenzuverrechnen sein. Für den Fall des Konkurses wurde vereinbart, dass der noch aushaftende Vorschuss sofort zur Rückzahlung fällig sein sollte. Auch sonst konnte die Vereinbarung über den Vorschuss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Revision an den Zulassungsausspruch des Berufungsgerichtes nicht gebunden; gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Ober... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte bereits 1981 (damals gemeinsam mit ihrem Gatten) in B***** ein Grundstück mit Tankstelle samt Tankstellenvertrag (Beilage P) mit der B***** (im Folgenden kurz: Firma B*****) zum Bezug und Vertrieb deren Treibstoffe und sonstigen Produkte. Bei der Abwicklung war damals so vorgegangen worden, dass von Seiten B***** die Preise der in der Umgebung von B***** liegenden Tankstellen herangezogen und auf dieser Grundlage die Gewinnspanne ("Provis... mehr lesen...
Begründung: Der während des Verfahrens verstorbene (vormalige) Beklagte war Eigentümer einer Liegenschaft in Wien. Die meisten Räume (im Wesentlichen Geschäftsräumlichkeiten) des darauf befindlichen Gebäudes wurden im März 1990 an eine Mietergesellschaft als Generalmieterin vermietet. Letztere hat ihrerseits Untermietverträge über einzelne Bestandobjekte abgeschlossen, darunter mit der damals zwischen dem Kläger und einem Partner bestehenden Rechtsanwaltskanzleigemeinschaft, wel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Bruder der Mutter des Beklagten. Mit Übergabs- und Erbverzichtsvertrag vom 18. 4. 1977 hatte der Kläger von seiner Mutter die Grundstücke Bp .30 (mit dem darauf errichteten Haus Nr 54), 34/1 Acker und 65 Gemüsegarten (alle in EZ 269 GB S*****) erworben. Gleichzeitig räumte er der Mutter des Beklagten und einer weiteren Schwester das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht in zwei nordseitig gelegenen Zimmern im 1. Stock des erwähnten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei versucht die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit zu begründen, dass "noch eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus grundloser Bereicherung im Konkursverfahren strittig sei". Dies mag durchaus zutreffen; darauf kommt es aber nicht an, sondern darauf, ob eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO im Zusammenhang mit den hier zu lösenden konkreten Rechtsfragen vor... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein betreibt ein Internat und eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht in Form einer allgemein bildenden höheren Schule (5-jähriges Oberstufenrealgymnasium) und einer Handelsschule. Seine ordentlichen Miglieder sind die Republik Österreich, das Land Tirol und das Stift S*****. Der Vorstand besteht aus zwei Personen, und zwar derzeit aus Hofrat Dr. Anton N*****, dem Direktor des Landesschulrates für Tirol, und Pater Mag. Augustin N*****. Diese Schule... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde von 29. 1. 1999 bis 13. 2. 1999 im Landeskrankenhaus V*****, dessen Träger die beklagte Partei ist, stationär behandelt. Am 7. 2. 1999 wurde sie gegen 2.10 Uhr durch eine Lampe, die auf ihr Bett stürzte, im Gesicht getroffen und verletzt. Die Klägerin befand sich damals in einem Krankenzimmer, in dem bestimmte Körperfunktionen der Patienten durch Monitore überwacht werden konnten. Bei der Lampe handelte es sich im weiteren Sinn um eine Stehlampe (e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 24. 6. 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik an einem bestimmten Standort auf unbestimmte Zeit. In der Zeit vom 9. 12. 1998 bis 12. 12. 1998 lieferte der Kläger insgesamt fünf Mal jeweils größere Mengen Zigaretten an verschiedene Wiederverkäufer, und zwar an Gastronomiebetriebe und an einen Tankstellenshop. In einem Fall befüllte er einen in dem belieferten Lokal a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, den das Berufungsgericht verneint hat, kann nach ständiger Rechtsprechung im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (JBl 1972, 569; SZ 62/157 uva). Auch ein vom Berufungsgericht bestätigter Beschluss, bei dem das Erstgericht verspätetes Vorbringen zurückgewiesen hat, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar (SZ 55/37 mwN; 4 Ob 1573/94 ua). Zur rechtsgeschäftlic... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kaufte mit Kaufvertrag vom 31. Juli 1992 von der A***** GmbH eine Liegenschaft in Salzburg um 16 Mio S, um dort im Rahmen des Bauvorhabens "H*****" Eigentumswohnungen zu errichten. Zur Finanzierung des Kaufpreises gewährte die Klägerin der Beklagten mit Vertrag vom 27. Mai 1992 einen Kredit bis zum Höchstbetrag von 18 Mio S, aus dem der Kaufpreis von 16 Mio S an den Vertragserrichter und Treuhänder Dr. Dieter J***** mit dem Auftrag überwiesen wurde, die ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 19. 12. 1995 wurde über das Vermögen der R. M***** KG, der nunmehr beklagten Partei, sowie deren persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Christian Ransmayr zum Masseverwalter bestellt. Mit einem auf beide Konkurse Bezug nehmenden Schriftsatz vom 25. 1. 1996, betreffend Forderungsanmeldung und Aussonderungsantrag, meldete die klagende Partei eine Konkursforderung von insgesamt S 2,661.325,63 an und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht traf folgende, im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebene und für das Revisionsverfahren bedeutsame Feststellungen: Am 23. 2. 1993 bot die klägerische Versicherung der Beklagten im Rahmen eines sog Prämienofferts eine Bündelversicherung beinhaltend eine Feuer-, Feuerbetriebs-Unterbrechungs-, Prämienrückgewähr- und Vorsorge-, Einbruchsdiebstahl-, Kassenbotenberaubungs-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung (Letz... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von S 81.931,75 sA an restlichem Anwaltshonorar für die Vertretung der beklagten Parteien in zwei Zivilverfahren. Die beklagten Parteien wendeten ein, ein vereinbarter Nachlass sei nicht berücksichtigt worden; die klagende Partei habe es unterlassen, sie darüber aufzuklären, dass im Rahmen einer Befundaufnahme im Beweissicherungsverfahren keine rechtsanwaltliche Vertretungspflicht bestehe; weiters habe sie die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin hat in der Klage ausschließlich Vorbringen zum vereinbarten Pönale erstattet. Die Leerformel, sie stütze ihren Anspruch "auf jeden erdenklichen Rechtsgrund" entbindet sie nicht von der Verpflichtung, weitere rechtserzeugende Tatsachen (hier: zum konkret zu errechnenden Schadenersatzanspruch) vorzubringen (RdW 1991, 26... mehr lesen...
Begründung: Die 1913 geborene Klägerin und ihr 1995 verstorbener Ehegatte Albin P***** waren kinderlos geblieben und altersbedingt nicht mehr in der Lage, die der Klägerin gehörigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 32 Grundbuch 77017 Twimberg, mit der 4/283-Anteilsrechte am Gemeinschaftsbesitz Schottalpe Grundbuch 77009 Ort EZ 54 verbunden sind, sowie die Liegenschaft EZ 34 Grundbuch 77001 Erzberg zu bewirtschaften. Der Beklagte ist mit der Klägerin nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Karl S***** wurde mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 20. Mai 1998 der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Stefan L***** wurde zum Masseverwalter bestellt; er hat das von Karl S***** eingeleitete und durch die Konkurseröffnung unterbrochene Verfahren fortgesetzt. Karl S***** (idF: Kläger) wollte 1993 sein Sportartikelgeschäft in H***** umbauen lassen und das umgebaute Geschäft am 25. 3. 1994 wieder eröffnen. In seinem Auft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß § 46 TabMG die beklagte Partei getreten ist) die Klägerin gemäß § 34 TabMG für unbestimmte Zeit zur Tabaktrafikantin mit dem Standort, K*****. Dem Bestellungsvertrag wurden ua die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten" zugrunde gelegt. Die Klägerin erzielte bis einschließlich 1993 einen jährlichen Tabakwarenumsatz von gleichbleibend etwa S 1,500.000. Ab 1994 begann d... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 7. 1994 wurde auf einem Campingplatz eine rund 25 m hohe Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 60 bis 65 cm vom Sturm entwurzelt und auf das Vorzelt des Wohnwagens der Familie der Klägerin geschleudert, wodurch diese, ihre Tochter und ihre Schwägerin schwer verletzt wurden und ihr Sohn ums Leben kam. Die Erstbeklagte betrieb auf Grund eines Unterpachtvertrags seit 1. 7. 1994 diesen Campingplatz. Die Zweitbeklagte ist die einzige Komplementärin der Erstbeklagten. ... mehr lesen...