Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Hildegard G*****, 2.) Daniela L*****, und 3.) Thomas S*****, alle vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, sowie der Nebenintervenienten auf Seite der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte den gerichtlichen Erlag des im
Spruch: genannten Betrags gemäß § 1425 ABGB mit dem Vorbringen, sie sei mit der Errichtung eines Kaufvertrags über zwei Liegenschaften, deren Käufer die Erstantragsgegnerin und Verkäufer der Zweitantragsgegner sei, beauftragt worden. Vereinbarungsgemäß sei aus dem Kaufpreis die Lastenfreistellung der umfangreich belasteten Liegenschaften erfolgt, sodass letztlich der Erlagsbetrag auf dem Treuhandkonto verblieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im März 2006 bei einer von der beklagten Partei veranstalteten Online-Auktion um das Höchstgebot von 9.611 EUR ein Kombi-Heizsystem, das von der O***** GmbH angeboten worden war und das sie beim Anbieter zuvor besichtigt hatte. Den von der Klägerin akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei war folgender Text vorangestellt: „Hinweis: Die nachstehenden Bestimmungen sind die allgemeinen, offiziellen Teilnahmeregeln der w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verkaufte eine Eigentumswohnung an die Nebenintervenienten. Die Beklagte übernahm den Treuhandauftrag zur Überweisung des von den Nebenintervenienten zu erlegenden - und tatsächlich erlegten - Kaufpreises - abzüglich der Beträge für ein noch abzudeckendes Darlehen - binnen acht Tagen nach Verbücherung ihres Eigentumsrechts an den Kläger. Wegen des der Beklagten erst nach Vertragserrichtung bekannt gewordenen Umstands, dass sich das der gekauften Wohnung zugeor... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002ABGB §1052 A
Rechtssatz: War der Treuhänder, der den Kaufpreis für eine Liegenschaft veruntreute, nicht mit der grundbücherlichen Durchführung der Eigentumsübertragung beauftragt, so hat er nicht die Zug um Zug-Einrede zur Sicherung der Eigentumsübertragung für den Käufer zu wahren. Der Treuhänder stellt lediglich eine Zahlstelle für den Verkäufer dar. Der Käufer hat in diesem Fall aufgrund des Kau... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §905 Abs2 IIBABGB §1002
Rechtssatz: Erfolgte die Veruntreuung durch den (mehrseitigen) Treuhänder nach Abschluss der Treuhandvereinbarung und vereinbarungsgemäßer Überweisung des Geldes auf das Konto des Treuhänders, aber noch vor Erfüllung der Bedingungen für die Auszahlung an den Verkäufer und haben die Parteien (kreditnehmender Käufer und finanzierende Bank), eine Vereinbarung über die Tragung des vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIA
Rechtssatz: Die Kosten von Erlagscheinen und deren Verrechnung gehen nach der Verkehrssitte zu Lasten des Gläubigers. Entscheidungstexte 5 Ob 9/98d Entscheidungstext OGH 09.06.1998 5 Ob 9/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110540 Dokumentnummer ... mehr lesen...