Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002
Rechtssatz: Derjenige, auf dessen Konto ein bestimmter Geldbetrag mit dem übereinstimmenden Auftrag zweier Vertragspartner, diesen Betrag zu verwenden, überwiesen wurde, ist offener Treuhänder beider Vertragspartner. Er hat der von ihm übernommenen Treuhandverpflichtung sorgfältig nachzukommen und muss daher spätere Dispositionen lediglich eines Treugebers, die dem anderen Treugeber offenbar zum N... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002KWG 1939
Rechtssatz: Originär verfügungsberechtigt über ein Bankkonto ist nur der Kontoinhaber selbst. Verwahrt er auf seinem Bankkonto Fremdgeld, ist er nicht Bevollmächtigter, sondern Treuhänder der Person(en), zu deren Gunsten er das Geld, dessen Eigentümer er wurde, verwaltet. Verwaltet er das Geld zugunsten mehrerer Personen, deren Interessen widersprechen, trifft eine Veruntreuung jenen Treug... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIA
Rechtssatz: Auch bei einer Valutenschuld hat der Schuldner eine Geldzahlung dem Gläubiger an dessen Wohnsitz (Niederlassung) zu übermachen. Entscheidungstexte 2 Ob 103/67 Entscheidungstext OGH 23.11.1967 2 Ob 103/67 Veröff: EvBl 1968/215 S 353 = JBl 1968,621 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Der Kläger ist auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches verpflichtet, dem Beklagten den Betrag von 6750 S in monatlichen Raten von 1000 S beginnend ab 1. Oktober 1963 mit einem achttägigen Respiro zu bezahlen. Wenn der Beklagte mit einer Rate im Verzug ist, tritt Terminverlust ein. Der Kläger hat mit Postanweisung am 7. Oktober 1963 und am 8. November 1963 je 1000 S an den Beklagtenvertreter zur Überweisung gebracht. Vom Beklagtenvertreter war auf Grund des § 26 des Postgesetzes eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIB
Rechtssatz: Der Gläubiger hat Anspruch auf Erhalt des ganzen geschuldeten Betrages. Es ist bei Überweisung durch Postanweisung allgemein bekannt und muß einem Geschäftsmann bekannt sein, daß eine Zustellgebühr berechnet wird. Diese muß bei der Überweisung berücksichtigt werden (nicht gegenteilig zu SZ 16/163!). Entscheidungstexte 3 Ob 23/65 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIBABGB §1424VersVG §36
Rechtssatz: Bei Überweisungen im Postscheckverkehr ist eine Prämienschuld spätestens in dem Zeitpunkt gezahlt, in dem der Überweisungsbetrag auf dem Konto des Schuldners abgebucht worden ist. Veröff: NJW 1964,499 = JR 1964,181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103271 Dokumentnummer JJR_19631205_AUSL000_0020ZR00219... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Gebührenforderung wurde der klagenden Partei das Arbeitseinkommen des Josef K. bei der beklagten Bauunternehmung zur Einziehung überwiesen. Mangels Zahlung erhob die klagende Partei die Drittschuldnerklage. Die Beklagte bestritt den Anspruch nur mit der Begründung: , daß es sich bei der Lohnforderung des Josef K. um eine Holschuld handle und der klagenden Partei mitgeteilt worden sei, daß die einbehaltenen Beträge zur Abholung im Unternehmen der beklagten Partei... mehr lesen...
Die Kläger sind Mieter von Wohnungen in dem den Beklagten gehörigen Hause. Bis einschließlich März 1955 wurde der Mietzins von den Klägern in der Dienstwohnung des Hausbesorgers dieses Hauses und im Falle der Verhinderung des Hausbesorgers in der im selben Hause befindlichen Wohnung der Beklagten gezahlt. Ab April 1955 lehnten die Beklagten diese Art der Zinszahlung ab und verlangten die Zahlung mittels Erlagscheines an die Postsparkasse. Im April und Mai 1955 wurde der Zins von den K... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIAABGB §1100
Rechtssatz: Den Mietern steht mangels einer dahingehenden ausdrücklichen Vereinbarung kein Recht auf Mietzinszahlung gerade in der Hausbesorger - oder Hauseigentümerwohnung zu. Der Hauseigentümer kann Zinszahlung mittels Erlagscheines verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 534/56 Entscheidungstext OGH 23.01.1957 2 Ob 534/56 Veröff: RZ 1957,41 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIA
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 905 Abs 2 ABGB bei teilweiser Schadensgutmachung durch Erlag einer Geldsumme bei der Strafbehörde, wenn eine Währungsänderung eintritt, bevor der Betrag dem Beschädigten zugute kommt. Entscheidungstexte 2 Ob 356/52 Entscheidungstext OGH 24.09.1952 2 Ob 356/52 European Case Law ... mehr lesen...
Die betreibende Partei macht den in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Terminsverlust in einem Exekutionsantrage mit der Begründung: geltend, daß die fällig gewordene Rate nicht am Fälligkeitstag bei ihr eingelangt, sondern an diesem Tag erst vom Verpflichteten mit einem Erlagschein ihres Vertreters beim Postamt eingezahlt worden sei. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den... mehr lesen...