Norm: ABGB §890ABGB §933 Abs1
Rechtssatz: Prozessual ist die gerichtliche Entscheidung aufgrund der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz zu fällen. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Beurteilung der Aktivlegitimation maßgebend. Von der Frage der Sachlegitimation und deren prozessualen Nachweises ist die Frage zu unterscheiden, ob die besondere materiell-rechtliche Verjährungswirkung auc... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war zusammen mit einer Gesellschaft mbH im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) Auftragnehmerin der beklagten Partei. Sie begehrte zuletzt (Tagsatzung vom 4. März 2009), gestützt auf einen mit „M*****" bezeichneten Vertrag (und die Rechnung vom 24. November 2005), insbesondere aber auch auf Schadenersatz, die Hinterlegung von 360.000 EUR sA zugunsten der zweigliedrigen GesbR. Das Erstgericht wies mit seinem vom Gericht zweiter Instanz... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen sprachen der klagenden Partei einen Teilwerklohn zu, weil sie vereinbarungsgemäß - mit konkludenter Zustimmung der beklagten Partei - den Werkvertrag von einem Einzelunternehmer, mit dem sie zuvor eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet hatte, übernommen habe. Die Zahlung an den ursprünglichen Werkunternehmer habe keine schuldbefreiende Wirkung gehabt. Rechtliche Beurteilung Die von der beklagten Partei als erheblich angese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten erwarben im Jahr 1996 je zur Hälfte eine Liegenschaft. Im Kaufvertrag hatten die Vertragspartner vereinbart, dass die Verkäufer für eine bestimmte Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstands keine Gewähr leisten, dass sie jedoch für das Bestehen einer rechtskräftigen Bau- und Benützungsbewilligung für die errichteten Baulichkeiten haften. Im Sommer 1998 stellten die Beklagten fest, dass keine Benützungsbewilligung vorliegt. Sie strengten daraufhin... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2 AABGB §364aABGB §364bABGB §833 B3ABGB §834ABGB §835 BABGB §890WEG §20WEG 2002 §28WEG 2002 §29 Abs1WEG 2002 §29 Abs5WEG §29 Abs6
Rechtssatz: Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3830 KG *****, die an die Liegenschaft EZ 2456 KG ***** unmittelbar angrenzt. Auf letzterer Liegenschaft ist eine Eigentumswohnhausanlage mit 20 Eigentumswohnungen errichtet. Einigen Wohnungen sind Eigengärten (als Wohnungseigentumszubehör) zugeordnet. Der Beklagte ist mit 214/3766-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 verbunden ist.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski, als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Mag. Richard W*****, 2. Nora W*****, 3. Isabella L*****, 4. Adelheid B*****, und 5. Dr. Elvira B*****, alle vertreten durch Dr. Karl Grigkar, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner... mehr lesen...
Norm: ABGB §890
Rechtssatz: Ein Kontoinhaber allein kann seinen Anteil am Guthaben eines „Und"-Kontos nicht wirksam verpfänden. Entscheidungstexte 6 Ob 99/05k Entscheidungstext OGH 01.12.2005 6 Ob 99/05k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120372 Dokumentnummer JJR_20051201_OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die J***** GmbH (jetzt nach Konkurseröffnung 1999 Gemeinschuldnerin) und die A***** GmbH gründeten im März 1994 eine Arbeitsgemeinschaft zwecks Fertigstellung und Verwertung eines Gebäudes in Wien. Die technische Geschäftsführung übernahm die nunmehrige Gemeinschuldnerin, die kaufmännische die A*****. Gewinn und Verlust sollten nach Erhalt festgesetzter Vorwegbezüge für die Geschäftsführungsleistungen im Verhältnis 1 : 1 aufgeteilt werden. Die Behebung allfäll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in Zeitpunkt des hier strittigen Brandes am 4. 1. 1993 Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherer des von der Gemeinschuldnerin (in der Folge Erstbeklagte) betriebenen Sägewerk-, Zimmerei- und Parketterzeugungsunternehmens, dessen geschäftsführender Gesellschafter der Zweitbeklagte war. Der Drittbeklagte war zumindest bis zum Brand der für dieses im Gemeindegebiet der Viertbeklagten gelegene Unternehmen zuständige Rauchfangkehrermeister. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine damalige Ehefrau Ingrid F***** waren seit dem 1. 5. 1974 Mieter einer dem WGG unterliegenden Genossenschaftswohnung. Eigentümerin des Wohnhauses und Vermieterin war die Beklagte. Der Kläger und seine damalige Ehefrau haben bei Abschluss des Mietvertrages gemeinsam einen Finanzierungsbeitrag von S 175.500,-- geleistet. Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Rückzahlung von EUR 6.255,90 sA als Hälfte des Finanzierungsbeitrages gemäß § 17 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers war Gesellschafter und Geschäftsführer einer Finanz- und Anlagenberatungsgesellschaft m.b.H. Zwischen März und Dezember 1999 erhielt er vom Kläger mehrere Darlehen in einer Gesamtsumme von S 500.000,-- bis S 600.000,-- in bar. Der Vater verwendete die ihm vom Kläger als persönliche Darlehen übergeben Beträge für die Finanz- und Beratungsgesellschaft m.b.H. Anlässlich der Darlehensgewährungen wurde keine Verzinsung und keine Fälligkeit für d... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft im Land Salzburg war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage geplant. Deshalb beantragten ihre damaligen Miteigentümer am 2. 5. 1993 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der Oberflächen- und Dachwässer. Die Wasserrechtsbehörde erster Instanz bewilligte mit Bescheid vom 25. 5. 1993 die Errichtung und den Betrieb "einer Retentionsanlage zur Sammlung und anschließenden Beseitigung der bei den geplanten Wohnobjekten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Zwei der Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft haben sich jedoch an der gegenständlichen Klage nicht beteiligt. Die beklagte Partei war Eigentümerin der Liegenschaft ***** in ***** und beauftragte die Nebenintervenientin mit der Errichtung eines Wohnhauses auf dieser Liegenschaft. Die Fertigstellung des Hauses erfolgte 1982. Zu diesem Zeitpun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war eine von zwei Gesellschafterinnen einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründeten Arbeitsgemeinschaft (im Folgenden kurz: ARGE). Gesellschaftszweck waren Bauarbeiten im Auftrag der beklagten Partei. Die Auflösung der Gesellschaft, der Ausschluss und das Ausscheiden von Gesellschaftern wurden im Gesellschaftsvertrag vom 2. 9. 1991 unter anderem wie folgt geregelt: "18. 4. Wird über das Vermögen einer Partnerfirma der Konkurs eröffnet, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnungen top Nr 2 und 12 sowie zusammen mit seiner Gattin Miteigentümer von 40/2061 Anteilen (verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung top Nr 23) an der Liegenschaft*****. Die Wohnung Nr 2 hat der Kläger von der Beklagten direkt gekauft, die Wohnung top Nr 12 und 23 von früheren Eigentümern, von denen er sich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte abtreten ließ. Die Eigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Projekt Inntaltunnel wurde noch von den ÖBB geplant. An Erkundungsmaßnahmen wurden einige Bohrungen, auch Tiefenbohrungen, vorgenommen, die Untergrundverhältnisse wurden geoseismisch erkundet. Ein Sondierstollen, der genaueren Aufschluss über die geologischen Verhältnisse erbringen hätte können, wurde nicht errichtet. Laut dem noch von den ÖBB eingeholten geotechnischen Bericht wäre ein Vortrieb mit einer Vollschnittmaschine möglich. Im Tunnelabschnitt ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und ihr mitbeklagter Ehegatte - ihm gegenüber ist das im ersten Rechtsgang ergangene klagestattgebende Urteil bereits rechtskräftig - verkauften den beiden Klägern eine Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus samt einem ohne baubehördliche Bewilligung errichteten Rohbau. Im zweiten Rechtsgang gaben die Vorinstanzen dem Klagebegehren auf Ersatz des erforderlichen Aufwands für diverse, zur Erreichung einer baubehördlichen Bewilligung erforderliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Ehefrau Katharina B***** sind die je zur Hälfte eingeantworteten Erben ihres am 19. 6. 1997 als PKW-Lenker tödlich verunglückten Sohnes Peter B*****. Dieser hatte für das von ihm gelenkte Fahrzeug bei der beklagten Partei eine Kfz-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1994) zugrundeliegen. Nach deren Art 5.3 geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicheru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, d.h. der im Zuge des Verfahrens verstorbene frühere Erstkläger Roland P***** und die Zweitklägerin, beauftragten den Beklagten mit der Planung und Bauaufsicht für ein Einfamilienhaus; sie begehren als Schadenersatz aus Planungsfehlern und unzureichender Bauaufsicht zuletzt nach Klagseinschränkungen S 215.800,-- sA. Der Beklagte wendete ein, er sei nicht Auftragnehmer der Kläger gewesen; jedenfalls habe er seine Tätigkeit fehlerfrei erbracht. Er... mehr lesen...
Begründung: Im Raum Gerasdorf ist seit dem Jahre 1984 ein Zusammenlegungsverfahren nach dem NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG) anhängig. Die Kläger sind unter anderem grundbücherliche Eigentümer von Grundstücken im Zusammenlegungsgebiet. Sie bewirtschaften ihre Grundstücke als einheitlichen Betrieb und haben in den Jahren 1968 bis 1975 mit anderen Grundeigentümern „Nutzungstäusche“ durchgeführt, die den Zweck hatten, ein geschlossenes Gebiet zu schaffen, das von den Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §890ABGB §891ABGB §1002ABGB §1004ABGB §1011ABGB 1014ABGB §1022
Rechtssatz: Wird zwei Rechtsanwälten gemeinsam ein Mandat für die Führung eines Prozesses erteilt, entsteht auf ihrer Seite ein Gesamtschuldverhältnis. § 1011 ABGB ist auf die gemeinsame Auftragserteilung an zwei Rechtsanwälte nicht anwendbar. Mangels gegenteiliger Vereinbarung wird durch den Tod eines der beiden Rechtsanwälte das Auftragsverhältnis nicht beendet, das Hon... mehr lesen...