Begründung: Die Klägerin ist zu einem Drittel, die Beklagte zu 5/12-tel Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 76 GB ***** P***** (im Folgenden: Liegenschaft) mit dem Haus M*****5 in V*****. Ursprünglich stand diese Liegenschaft zu je einem Drittel im Miteigentum von Dr. Kurt E*****, der Klägerin und Dr. Elisabeth U*****. Aufgrund der Ergebnisse des Verlassenschaftsverfahrens nach Dr. Kurt E***** wurden die (damals noch minderjährigen) Kinder Kurt E*****, Peter E*****, Ilse E***** un... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich v... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Kläger am 10. 7. 2003 bei einem Verkehrsunfall in Deutschland als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten, von dessen Vater gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Weitere Fahrzeuge waren an dem Unfall nicht beteiligt. Der Kläger erlitt ua eine geschlossene Oberarm-Schaftfraktur rechts mit Dislokation und eine Schlüsselbeintrümmerfraktur links. Er befand sich vom 11. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a) Entgegen der von den klagenden Parteien vertretenen Ansicht steht die Entscheidung zweiter Instanz im Einklang mit der Rsp des Obersten Gerichtshofs. Wie sie selbst einräumen, ergingen gegen beide nun klagenden Parteien getrennte Versäumungsurteile verschiedener Gerichtshöfe über denselben Betrag ohne Hinweis auf eine Solidarhaftung, aber auch - wie sich aus den Feststellungen der Tatsacheninstanzen ergibt - ohne Hinweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dienstbarkeiten (Servituten) sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen (vgl § 472 ABGB). Die in § 521 ABGB geregelte Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechts ist eine persönliche Dienstbarkeit (§ 478 ABGB). Sie gewährt ihrem Inhaber die Befugnis, eine Wohnung oder ein Haus im Rahmen seiner persönlichen Bedürfnisse zu benützen (WoBl 1996, 243; SZ 73/125; RIS-Justiz RS0011821 [T2]). Dienstbarkeiten (Ser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens betrieb die beklagte Partei als selbständige Unternehmerin eine der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin gehörende Tankstelle in S***** ("Tankstellenpächterin"). Dieses Vertriebsübereinkommen wurde durch Kündigung seitens der klagenden Partei zum 29. 2. 2000 beendet. Auf Grund eines ihrerseits mit der klagenden Partei eingegangenen Vertriebsübereinko... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1996 erwarben Christian und Theresia W***** je 152/3942-Anteile an der Liegenschaft EZ 1020, Grundbuch M*****, mit welchen Ehegatten-Wohnungseigentum an W 17 = Reihenhaus mit der Anschrift M*****, bestehend aus vier Zimmern, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum, sowie einem Keller, samt den zur Wohnung gehörigen beiden Tiefgaragenabstellplätzen mit etwa 25 m2, der Terrasse und dem Gartenanteil von etwa 111 m2 untrennbar verbunden ist. Am 8. 1. 1999 unterfertigten die Eh... mehr lesen...
Norm: ABGB §888
Rechtssatz: Sind zwei oder mehrere Personen, wenn auch aus verschiedenem Rechtsgrund, zur selben Leistung verpflichtet und sind die Verbindlichkeiten auf dasselbe Gläubigerinteresse gerichtet, so entsteht eine Gesamtschuld. Entscheidungstexte 5 Ob 114/03f Entscheidungstext OGH 16.12.2003 5 Ob 114/03f Veröff: SZ 2003/172 9 ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin als Leasinggeberin und der Beklagten sowie deren Ehegatten als Leasingnehmer wurden 1996 und 1997 insgesamt vier Leasingverträge über Lastkraftwagen geschlossen. Die Lastkraftwagen waren im Transportunternehmen des Ehegatten der Beklagten eingesetzt; die Beklagte war dort als Angestellte beschäftigt. Die Bedingungen der Leasingverträge lauten auszugsweise wie folgt: „4. Verzug: Bei Verzug mit mindestens einem Leasing... mehr lesen...
Begründung: In den Jahren 1996 und 1997 errichteten die beklagten Parteien eine aus acht Häusern bestehende Reihenhausanlage. Der Erstkläger und die Zweitklägerin erwarben gemeinsam von der erstbeklagten Partei mit Kaufvertrag vom 29. 5. 1996 eine Liegenschaft samt darauf zu errichtendem (Reihen-)Wohnhaus. Die Drittklägerin kaufte am 15. 5. 1996 eine andere Liegenschaft samt dem noch herzustellenden Wohnobjekt. Weitere sechs Liegenschaften samt Reihenhäusern wurden von Ehegatten b... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaABGB §888
Rechtssatz: Ist ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, führt jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des auf ihn entfallenden Kopfteils. Die Rechtsmittelzulässigkeit richtet sich nach dem betriebenen Anspruch in Höhe des Kopfteils. Entscheidungstexte 3 Ob 299/9... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23. 3. 1998 wurde der auch hier klagende Masseverwalter als Kläger zur Bezahlung von Kosten in der Höhe von S 99.400,66 an die drei auch in diesem Verfahren Beklagten verpflichtet. Das Erstgericht hatte mit Beschluss vom 20. 5. 1998 auf Grund dieses Urteils den Beklagten zur Hereinbringung der Kostenforderung von S 99.400,66 samt 4 % Zinsen seit 23. 3. 1998 die Forderungsexekution bewilligt. Eine Gesamtgläubigerschaft... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr *****. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Quelle, die im Jahr 1958 unter Anlegung eines Quellbassins gefasst wurde, wobei unter anderem eine Wasserleitung zu dem nunmehr im Eigentum des Klägers stehenden landwirtschaftlichen Betrieb angelegt wurde. Die Rechtsvorgänger des Klägers bezogen bereits seit dem Jahr 1951 aus dieser Quelle das Wasser, ohne dass sie von den jeweiligen Eigentümern des dienenden Grundstück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ursprünglich zweitbeklagte Partei G*****, deren Parteienbezeichnung im Verfahren erster Instanz zufolge Verschmelzung mit der nunmehr aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden zweitbeklagten Partei auf deren Firmenbezeichnung berichtigt worden war (§ 235 Abs 5 ZPO), ist Alleingesellschafterin der Erstbeklagten und war unter ihrer früheren Firma Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse *****, welche zwischenzeitlich an die B***... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, ein in Osnabrück ansässiger Rechtsanwalt ist Konkursverwalter in dem seit 16.8.1996 über das Vermögen des Helmut U*****, wohnhaft in B*****, BRD, anhängigen Konkurs. Das Amtsgericht Oldenburg hatte auf Grund eines gegen den späteren Gemeinschuldner anhängigen Finanzstrafverfahrens in Deutschland am 8.5.1995 eine Durchsuchung von Konten und Beschlagnahme von Unterlagen des Gemeinschuldners bei der V*****bank AG, Zweigstelle R*****, angeordnet. Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 21/64-Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher sich zwei Bauobjekte befinden, deren Feuermauer bis an die Grenze der unmittelbar benachbarten Liegenschaft der erstbeklagten Partei reicht. Die übrigen 43/64-Anteile der Liegenschaft, die im Miteigentum des Klägers steht, sind Eigentum einer - anderen - natürlichen Person. Zwischen den Miteigentümern wurde eine reale Nutzungs- und Verwendungsaufteilung getroffen, wonach dem Kläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den maßgeblichen Klageangaben (§ 226 ZPO) wurde in einem Vorprozeß die Klägerin (als Beklagte) gemeinsam mit anderen Liegenschaftsmiteigentümern von der hier beklagten Partei auf Zahlung von 612.073,88 S sA in Anspruch genommen. Sie verpflichtete sich gemeinsam mit den übrigen Liegenschaftsmiteigentümern im gerichtlichen Vergleich vom 31.Jänner 1996 zur Zahlung von 290.000 S an die hier beklagte Partei. Der Klageerzählung ist nicht zu entnehmen, ob ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das als "außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete Rechtsmittel der klagenden Partei gegen die Bestätigung der von der ersten Instanz nicht zugelassenen Klagsänderung ist jedenfalls unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO sind von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse nur solche ausgenommen, mit denen die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde; dem wurden von der herrschenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 EABGB §888ABGB §891ABGB §1090 IIfABGB 1118 A1KSchG §6 Abs1KSchG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen von mehreren Leasingnehmern als wichtiger Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung gelten soll, ist nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit zulässig. In der Vereinbarung, dass im Falle einer Personenmehrheit auf Leasingnehmerseite der von einem solidarisch haftenden Leasingneh... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §891ABGB §894ABGB §1090 IIfABGB §1118 A1KSchG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung in AGB, daß im Falle einer Personenmehrheit auf Leasingnehmerseite der von einem solidarisch haftenden Leasingnehmer verwirklichte Auflösungsgrund auch gegen den anderen wirkt, begegnet unter dem Aspekt des § 6 Abs 2 Z 1 KSchG keinen Bedenken, weil es sachlich gerechtfertigt erscheint, daß sich der Leasinggeber, verliert er einen seiner Vertrags... mehr lesen...