RS OGH 2000/5/24 3Ob299/99p

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Veröffentlicht am 24.05.2000
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Norm

EO §7 Ba
ABGB §888

Rechtssatz

Ist ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, führt jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des auf ihn entfallenden Kopfteils. Die Rechtsmittelzulässigkeit richtet sich nach dem betriebenen Anspruch in Höhe des Kopfteils.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113637

Dokumentnummer

JJR_20000524_OGH0002_0030OB00299_99P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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