Norm: VersVG §5ABGB §863 AABGB §863 K
Rechtssatz: Eine falsa demonstratio kann nur dann vorliegen, wenn objektiv für den Versicherungsnehmer erkennbar gewesen wäre, dass der Versicherer seinen Antrag unverändert annehmen wollte und eben bloß der Versicherungsschein dies unrichtig beurkundet. Entscheidungstexte 7 Ob 242/06y Entscheidungstext OGH 31.01.2007 7 Ob 242/06y Beisatz:... mehr lesen...