Norm: ABGB §863 MBauKG §3 Abs6
Rechtssatz: In der Praxis wird der Nachweis über die Zustimmung des Koordinators zu seiner Bestellung durch dessen Gegenzeichnung eines diesbezüglichen schriftlichen Auftrags erfolgen. Das Kriterium der nachweislichen Zustimmung wird aber auch durch andere Beweismittel erbracht werden können, selbst die schlüssige Zustimmung des Koordinators zu seiner schriftlichen Bestellung ist ausreichend. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 BABGB §863 EIIABGB §863 HHGB §346 C
Rechtssatz: Der Empfänger der Ware muss an sich - auch im Fall einer längeren Geschäftsbeziehung - nicht damit rechnen, dass der mit der Funktion einer Empfangsbestätigung ausgestattete Lieferschein (beziehungsweise Gegenschein) ein Anbot auf Abänderung der zuvor vereinbarten Hauptleistungen enthält. Entscheidungstexte 4 Ob 59/08t E... mehr lesen...
Norm: ABGB §863VersVG §69VersVG §70VersVG §158h
Rechtssatz: Da auch die im Rahmen einer Bündelversicherung abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung zwei gesonderte, rechtlich unabhängige Verträge sind, die verschiedene rechtliche Schicksale haben können, wird bloß durch die Ab- und Anmeldung eines PKWs und den Abschluss (nur) eines neuen Haftpflichtversicherungsvertrags bei einem anderen Versicherer, der Kaskoversicherungs... mehr lesen...