Entscheidungen zu § 863 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS OGH 1962/10/23 4Ob89/62

Norm: ABGB §863 Abs2 G1ABGB §864ABGB §871HGB §346
Rechtssatz: Wird im Zuge einer Aussprache über eine Kündigung dem Angestellten mitgeteilt, daß er eine höhere als die gesetzliche Abfertigung erhalten werde, so muß sich der Dienstgeber bei dieser Erklärung auch ohne ausdrückliche Annahme durch den Angestellten festhalten lassen. Der Angestellte kann davon ausgehen, daß ihm der Dienstgeber entgegenkommen wollte, und braucht ihn nicht zu belehren... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1962

RS OGH 1961/11/8 6Ob398/61

Norm: ABGB §863 Abs2 FIIABGB §879ABGB §1116
Rechtssatz: Aus der vom Beklagten behaupteten Zusicherung des Klägers, ihm das Grundstück verkaufen zu wollen, kann noch nicht iS des § 863 ABGB abgeleitete werden, daß der Kläger hiemit unter Überlegung aller Umstände zweifelsfrei auch auf eine Aufkündigung des Bestandverhältnisses auf jeden Fall verzichten wollte, und zwar auch dann, wenn in der Folge ein Kaufvertrag über das Grundstück nicht zustan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1961

RS OGH 1961/10/10 4Ob501/61

Norm: ABGB §863 Abs2 HABGB §914HGB §346HVG §1HVG §4HVG §29
Rechtssatz: Überpreis als Provision bei einem Verkaufsvermittlungsauftrag, betreffend einen Kraftwagen mit "Werksgarantie". Einfluß einer vom Makler wegen Nichtbeibringung der der zugesicherten "Werksgarantie" gewährten Preisermäßigung auf die Provisionsberechnung. Entscheidungstexte 4 Ob 501/61 Entscheidungstext OGH 10.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1961

RS OGH 1959/3/4 1Ob33/59

Norm: ABGB §863 Abs2 CIVABGB §1295
Rechtssatz: Eignet sich der Beschädigte den ihm bei der Wegnahme einer Sache zurückgelassenen, dem Wert der Sache entsprechenden Geldbetrag an, so ist damit der durch die Wegnahme der Sache entstandene Schadenersatzanspruch getilgt. Er kann auch nicht mehr Ersatz der ihm später entgangenen Früchte verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 33/59 Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.03.1959

RS OGH 1958/9/17 6Ob166/58, 6Ob791/82

Norm: ABGB §863 Abs2 JABGB §914 IIIhHGB §347
Rechtssatz: Die Übung des redlichen Verkehrs ( § 914 ABGB ) die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, ja ganz allgemein die Sorgfalt im bankmäßigen Geldverkehr erfordern die Streichung der auf den Bankformularen für Überweisungsaufträge üblicherweise vorgedruckten Worte "oder auf ein anderes Konto des Begünstigten", wenn der Auftraggeber die Überweisung auf ein anderes Konto als das von ihm zunächs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1958

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