Entscheidungsgründe: Am 4. 12. 2002 ereignete sich gegen 22.45 Uhr in Schwarzach/Pongau ein Verkehrsunfall unter Beteiligung des vom Kläger gelenkten und bei der beklagten Partei mit dem Verwendungszweck „Land- und Forstwirtschaft" aufrecht (unter Zugrundelegung der AKHB 1988) haftpflichtversicherten Traktors der Marke New Holland mit dem behördlichen Kennzeichen J***** samt Anhänger der Marke Pühringer mit dem Kennzeichen J*****, und zwar durch Aufkippen des Hängers, wodurch die ... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährigen Kläger verkauften am 9. 4. 2001, jeweils vertreten durch ihren Vater, der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei 110 Stück Aktien (Erstkläger) und 100 Stück Aktien (Zweitkläger) zu einem Kaufpreis von 69,04 EUR pro Aktie. Die Kläger begehren die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kaufverträge und Zahlung von 21.247,69 EUR sA an den Erstkläger und 19.316,08 EUR sA an den Zweitkläger. Die Aktienkaufverträge hätten zu ihrer Wirksamkeit nicht nur d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in H***** eine Kfz-Reparaturwerkstätte. Am 5. 9. 2001 gab der Beklagte seinen PKW Peugeot 604 zur Reparatur eines Blechschadens in die Werkstätte des Klägers. Da er für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigte, stellte ihm der Kläger dessen PKW Peugeot 306 - erstmals zugelassen am 12. 2. 2001 - zur Verfügung. Dieser PKW war nicht vollkaskoversichert. Der Beklagte sollte das Ersatzfahrzeug vereinbarungsgemäß nach Reparaturende vollgetankt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rupert S*****, vertreten durch Dr. Alfred Hawel und Dr. Ernst Eypeltauer, Rechtsanwälte in Linz, wider... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde ab 1. 9. 2001 bei der Beklagten als Preopening Manager mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 50.000 (EUR 3.633,64) beschäftigt. Im Dienstzettel wurde eine Probezeit von drei Monaten vereinbart. Im Dienstzettel ist ferner festgehalten, dass bei Krankenständen die unaufgeforderte Vorlage einer Bestätigung spätestens am dritten Tag ihrer Dauer erwartet wird. Der Kläger arbeitete bis einschließlich Dienstag, dem 4. 9. 2001. Am 5. 9. 2001 wurde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 Abs2 MABGB §879ABGB §1295 Abs1 IIf7a
Rechtssatz: Schloss der Kraftfahrzeughändler für zu Probefahrten bestimmte Kraftfahrzeuge, namentlich für Vorführwagen keine - sein wirtschaftliches Risiko begrenzende - (Voll-)Kaskoversicherung ab, will er aber das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung des Fahrzeugs anlässlich einer Probefahrt dennoch nicht selbst tragen, so muss er den Kaufinteressenten über die fehlende Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen 20 Uhr und 20 Uhr 30 des 6. 2. 2001 wurde dem Beklagten von einem Verkäufer der klagenden Partei, einer Kfz-Vertragshändlerin, ein etwa fünf Monate alter PKW BMW 530d mit einer Fahrleistung von knapp unter 10.000 km zumindest bis zum Morgen des nächsten Tags unentgeltlich für eine Probefahrt übergeben. Das Fahrzeug, das über eine Antischlupfregelung (ASR) und ein Antiblockiersystem (ABS) verfügte, war mit einem (blauen) Probefahrt-Kennzeichen versehen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die Beklagte ist Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft EZ 6***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die gemeinsame Grenze dieser beiden Liegenschaften ist ca. 127 m lang. Die Liegenschaft der Klägerin ist vermietet; sie weist eine Größe von 2.515m² auf. Die Liegenschaft der Beklagten hat eine Größe von 1.980 m². Die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Beklagte dagegen wendet, dass in der Berufungsverhandlung eine weitere Beweisaufnahme hinsichtlich einer Sachverhaltsdarstellung in einem Strafverfahren nicht vorgenommen wurde und geltend macht, dass aus dieser die Feststellung zur mangelnden Kenntnis der beklagten Partei über die Unrichtigkeit der Quartalsausweise widerlegt hätte werden können, ist er schon darauf zu verweisen, dass die Berufung eine Bekäm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten Haus, in dem sich die aufgekündigte Wohnung befindet. Zweiter Hälfteeigentümer ist der Ehegatte der Klägerin. Die insgesamt 124 m2 große, aus vier Zimmern bestehende, aufgekündigte Wohnung wurde zumindest seit dem Jahr 1977 an mehrere Studenten, darunter auch an den Beklagten vermietet. Die Mitmieter des Beklagten, deren Anzahl das Erstgericht nicht feststellen konnte, zogen im Lauf d... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Med... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Es ist unstrittig, daß der Beklagte im Zeitpunkt des Eingehens der Wechselbürgschaft 16 Jahre alt war. Die Übernahme der Haftung für die Rückzahlung eines Darlehens von S 300.000,- durch einen Minderjährigen, der als Leh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Vermieterin der Wohnung in I*****, N*****straße 9/1, stützt die Aufkündigung auf die Tatbestände des § 30 Abs 2 Z 5 und Z 6 MRG und bringt vor, nach dem Tod des letzten Mieters Arthur A***** seien keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden. Dem Verlassenschaftskurator und Nebenintervenienten stünde als Stiefsohn des letzten Mieters kein Eintrittsrecht zu, auch verfüge dieser über eine ausreichende andere Wohnmöglichkeit; er könne sich nicht mit ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Mieterin mehrerer Bestandobjekte in einem Haus in der Wiener Innenstadt. Sie betreibt in diesen einen Gastronomiebetrieb. Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin (in der Folge erstbeklagte Partei) ist seit 1978 zu einem Sechstel Eigentümerin der Liegenschaft, auf der sich das Haus mit den Mietobjekten befindet. Seit dem Jahre 1995 ist der Zweitbeklagte und Zweitgegner (in der Folge Zweitbeklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte Adolf P***** die Wohnung Nr 27 im Haus *****, gemäß § 30 Abs 2 Z 6 MRG mit dem Vorbringen auf, der bereits mehr als 90jährige Beklagte sei am 10.April 1990 in ein Altersheim übersiedelt und beabsichtige nicht mehr, in die Wohnung zurückzukehren. Adolf P***** erhob Einwendungen gegen die Aufkündigung und brachte vor, der Aufenthalt im Altersheim sei nur vorübergehend; er beabsichtige, nach Rückkehr, seiner auf Urlaub befindlichen Pflegeper... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit dem Tode ihrer Mutter, der am 5. Dezember 1978 eintrat, Mieterin der im Hause der Antragsgegnerin in der Hofgasse 1 in Linz befindlichen Wohnung, die eine Nutzfläche von 209,71 m2 aufweist und aus einem Vorzimmer, 5 Zimmern, 2 Kammern, einem Bad mit darin befindlichem WC und einer Küche besteht. Bad und WC wurden von den Eltern der Antragstellerin im Jahre 1929 auf eigene Kosten eingebaut; im Jahre 1976 ließ die Familie der Mutter der Antra... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs2ABGB §914BGB §133BGB §187
Rechtssatz: Nach den von der Lehre und der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgrundsätzen sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der ihm erkennbaren Umstände im Einzelfall verstehen musste. Der Erklärungsempfänger ist nach Treu und Glauben gehalten, unter Berücksichtigung aller ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wollte die in seinem Eigentum stehende Betriebsliegenschaft Gotramgasse 3, 1220 Wien, vermieten und beauftragte mit der Vermittlung die Immobilienmaklerin Erika K***. Bei ihr meldete sich auf ein Zeitungsinserat hin Helga N*** und erklärte, sie vertrete die FTE M*** Fernsehtechnik GmbH & Co KG in der Bundesrepublik Deutschland, die in Österreich eine Tochtergesellschaft gründen werde und sich für das Betriebsobjekt interessiere. Die Errichtung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, er habe zusammen mit seiner Gattin Dipl.Ing.Margaretha C ein Reihenhaus in Hinterbrühl je zur Hälfte gekauft. Der Eigentumserwerb sei bisher aus formalen Gründen unterblieben, weil das Grundbuchsgericht im Hinblick auf den anders lautenden Namen der Gattin des Klägers die Einverleibung des Wohnungseigentums für die Ehegatten abgelehnt habe. Der Kläger besitze jedoch seit Jahren das gesa... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind Töchter des Erstbeklagten; sie sind zu 4/9 und 2/9 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 345 KG V mit dem Haus 1130 Wien F-Gasse 25. Eigentümer des restlichen Drittelanteiles ist auf Grund eines am 7. Juni 1978 mit dem Erstbeklagten abgeschlossen Kaufvertrages die Firma Johann P. Nach Punkt 1 dieses Kaufvertrages kaufte und übernahm die Firma Johann P den Drittelanteil des Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten, mit denen dieser den Liegenschaftsanteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs2 CIStPO §285a Z1
Rechtssatz: Hat der Angeklagte zunächst nach RMB die NB angemeldet, danach aber nach neuerlich eingehender Rechtsbelehrung und ausdrücklicher Befragung, ob er den Inhalt des Urteils bekämpfen oder eine Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe erwirken wolle, angegeben "Ich bin zu hoch bestraft worden und möchte eine mildere Strafe, sonst bekämpfe ich das Urteil nicht, da ich schuldig bin", so ist in diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ABGB §302 AABGB §863 Abs2 ABStFG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Rechtsverhältnisse einer Sammlung kann in Ablehnung jeglicher generalisierender Einordnung unter bestehende typisierte Rechtsformen nur nach dem besonderen Zweck des Einzelfalles und dem mutfaßlichen Willen der Sammler und Spender ( vgl auch SZ 18/191 ) erfolgen, wie sie sich unter Anwendung der Regeln der allgemeinen Verkehrssitte ( § 863 Abs 2 ABGB ) im wes... mehr lesen...
Die Untergerichte haben ihren Entscheidungen im wesentlichen folgenden vom Erstgericht festgestellten und im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt: In der Nacht zum 17. Jänner 1972 wurde das dem damals 68 Jahre alten und halbseitig gelähmten Ehemann der Klägerin gehörige und von den Eheleuten bewohnt gewesene Haus in E, H 160, durch einen Brand vernichtet. Um den zu Schaden gekommenen Eheleuten zu helfen, erließ der Bürgermeister der nun beklagten G... mehr lesen...
Die Klägerin ist seit 1967 Eigentümerin der Liegenschaft EZ 185 II KG St, zu der u a das Grundstück 761 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der EZ 119 II KG St, zu der die Grundstücke 150 und 151 gehören. Um zu diesen Grundstücken zu gelangen, benützt der Beklagte einen Weg, der auch über das Grundstück 761 der Klägerin führt. Die Klägerin behauptet, dieser Weg sei ein Privatweg und stehe in ihrem Eigentum, der Beklagte habe kein Recht, den Weg über den landwirtschaftlichen Gebrauch... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BABGB §139ABGB §863 Abs1 EIIABGB §863 Abs2ABGB §974
Rechtssatz: Der Ehemann, der die minderjährigen (nicht selbsterhaltungsfähigen) Kinder seiner Gattin ohne Vorbehalt in die Hausgemeinschaft aufnimmt, bringt damit unzweifelhaft zum Ausdruck, seine Stiefkinder nicht bloß prekaristisch aufzunehmen. Er ist aber an diese Verpflichtung nicht unter allen Umständen gebunden. Sie besteht vielmehr nach den im redlichen Verkehr geltenden ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 Abs2 KABGB §1333ASVG §332HGB §346
Rechtssatz: Zum Anspruch auf Zinsen und Anwaltskosten bei Regreßforderungen der Sozialversicherungsträger gegen Privatversicherer. Entscheidungstexte 7 Ob 131/63 Entscheidungstext OGH 08.05.1963 7 Ob 131/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0016168 ... mehr lesen...