Norm: ABGB §837 A
Rechtssatz: Die Erteilung eines Vermittlungsauftrags durch den Hausverwalter stellt keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung dar, wenn der Vermittlungsauftrag dem Verkauf des vom Hausverwalter zu verwaltenden Objekts dienen sollte. Entscheidungstexte 1 Ob 36/01b Entscheidungstext OGH 27.02.2001 1 Ob 36/01b Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §837
Rechtssatz: Gemäß § 837 dritter Satz ABGB wird ein einzelner Teilhaber, der ein gemeinschaftliches Gut ohne Auftrag der übrigen verwaltet, im Bereich der ordentlichen Verwaltung als bevollmächtigt angesehen, wenn die übrigen Teilhaber den Verwaltungshandlungen nicht widersprechen, obwohl sie vom auftragslosen Handeln Kenntnis haben. Entscheidungstexte 1 Ob 36/00a ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 CMRG §37 Abs1 Z8MRG §40 Abs1
Rechtssatz: Durch eine Verwalterbestellung geht die Prozessführungsbefugnis der Miteigentümer auch in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung nicht verloren, sodass jedenfalls die Gesamtheit der Miteigentümer gegen eine Entscheidung der Schlichtungsstelle gemäß § 40 MRG wirksam das Gericht anrufen kann. Entscheidungstexte 5 Ob 321/99p E... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 AABGB §837 DABGB §1012ABGB §1039
Rechtssatz: Das ABGB kennt keine dem § 151 PatG in der Fassung der PatGNov 1977 gleichartige Verpflichtung, die Richtigkeit einer Rechnungslegung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen muß. Demnach mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Auferlegung der Verpflichtung zur Überprüfung der Rechnungslegung durch einen Sachverständigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...