Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer bilden, stellten den Sachantrag, die Zustimmung der Antragsgegner zur Umwidmung der im Haus *****, gelegenen und als allgemeiner Teil gewidmeten Hausbesorgerdienstwohnung unter
Begründung: von selbständigem Wohnungseigentum daran und Veräußerung dieses Objekts an den Erstantragsteller zum durch einen Sachverständigen zu ermittelnden Verkehrswert unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gerichtlich zu ersetzen. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde 2006 durch Kauf eines früher im schlichten Miteigentum verschiedener Hälfteeigentümer und seit 1997 im Mit- und Wohnungseigentum der beiden Verkäufer stehenden Altstadthauses dessen Alleineigentümer. Die Beklagte (Tochter eines früheren Hälfteeigentümers der Liegenschaft) hat als Hauptmieterin das Geschäftslokal TOP 01 im Erd- und Kellergeschoß seit etwa 1997 untervermietet und erzielt dabei einen vielfach höheren Untermietzins (zumindest 2.500 EUR) al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine geschiedene Gattin Maria T***** sind jeweils zu 11682/44968 Anteilen Eigentümer an der Liegenschaft EZ 539 des Grundbuchs *****, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der im ersten Stock des Hauses P*****weg ***** in H***** auf Grundstück Nr ***** gelegenen Eigentumswohnung im Ausmaß von ca 117 m². An diese Wohnung sind weitere Räumlichkeiten im Ausmaß von ca 44 m² angebaut und werden mit Wasser, Energie und dergleichen ausschließli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des im Hälfteeigentum der Liegenschaft (Wiener Wohnhaus mit etwa 20 Objekten) stehenden Antragstellers, die Zustimmung der Antragsgegner (als restliche Miteigentümer zu je einem Achtel [Erst- und Zweitantragsgegner] sowie einem Viertel [Drittantragsgegner]) zur gerichtlichen Aufkündigung der vom Drittantragsgegner gemieteten Wohnungen Top Nummer 11 und 20+21 zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, bewertete den ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingrid W*****, vertreten durch Dr. Fritz Wintersberger und Mag. Thomas Nitsch, Rechtsanwälte in Mödling, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364 Abs2 AABGB §364aABGB §364bABGB §833 B3ABGB §834ABGB §835 BABGB §890WEG §20WEG 2002 §28WEG 2002 §29 Abs1WEG 2002 §29 Abs5WEG §29 Abs6
Rechtssatz: Ein Mit- oder Wohnungseigentümer kann als Störer allein mit Unterlassungsklage in Anspruch genommen werden. Ob er auch dann, wenn er nicht zugleich „Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3830 KG *****, die an die Liegenschaft EZ 2456 KG ***** unmittelbar angrenzt. Auf letzterer Liegenschaft ist eine Eigentumswohnhausanlage mit 20 Eigentumswohnungen errichtet. Einigen Wohnungen sind Eigengärten (als Wohnungseigentumszubehör) zugeordnet. Der Beklagte ist mit 214/3766-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 verbunden ist.... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB idF WE-BeglG 2002 §828 Abs1ABGB idF WE-BeglG 2002 §828 Abs2ABGB §833 D2ABGB §834
Rechtssatz: Auch nach der Einfügung des § 828 Abs 2 ABGB durch das Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 ist weiterhin daran festzuhalten, dass die Bestellung eines Fruchtgenusses an realen Teilen einer im schlichten Miteigentum stehenden Liegenschaft selbst bei Aufteilung der Benutzungsbefugnisse durch eine im Grundbuch angemerkte Benützungsregel... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die weiteren Verfahrensbeteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundstücksadresse H*****. Das Haus steht teilweise im Wohnungseigentum, teilweise im schlichten Miteigentum. An jenen Wohnungen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist, sind durch Benützungsregelungen diversen Wohnungseigentümern, betreffend die Wohnungen top Nr 11 und 12 aber auch bloß schlichten Miteigentümern ausschließliche Benützungsre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Nebenintervenient sind Brüder. Ihr am 5. 2. 1999 verstorbener Vater, dessen Schwägerin die am 28. 7. 2008 verstorbene Josefine L***** (im Folgenden der Einfachheit wegen als Beklagte bezeichnet) war, und seine Gattin waren jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in W*****. Im Verlassenschaftsverfahren erklärte die Witwe am 19. 9. 1999, die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich auszuschlagen. Ihre Söhne gaben je zur Hälfte eine u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 76/41184 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/3 verbunden. Der Beklagte und Karoline S***** sind zu je 74/20592 Anteilen ebenfalls Miteigentümer der genannten Liegenschaft; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/5 verbunden. Die Kläger begehrten vom Beklagten, die von ihm im Stiegenhaus des zweiten Obergeschoßes der Stiege 14 der Liege... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenientin) von der Mutter des Beklagten als damaliger Alleineigentümerin 2384/2728-Anteile an einer Liegenschaft samt bereits errichtetem Haus in E*****. Zugunsten der Käuferin sollte Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Czeslaw K*****, vertreten durch Dr. Erich Kafka und andere, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Carl Benkhofer, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 22. 9. 1992 zu ZS 1/92 bei der Zentralen Schlichtungsstelle gegen sämtliche Mieter des Hauses K***** eingebrachten Antrag begehrte die damalige Eigentümerin der Liegenschaft die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß den §§ 18, 18a MRG iVm § 2 WWFSG-VO 1992. Die Schlichtungsstelle bewilligte mit rechtskräftiger Entscheidung vom 9. 5. 1994, Schli 1/92, für den Zeitraum 1. 7. 1994 bis 30. 6. 1996 die vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren miteinander verheiratet und sind Miteigentümer mehrerer Liegenschaften. Soweit noch relevant, begehrt der Antragsteller den Ausspruch, dass die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Aufkündigung eines Pachtvertrags ersetzt werde, den die Parteien über mehrere dieser Liegenschaften geschlossen hatten. Die Antragsgegnerin leiste keinen Pachtzins und habe die Pachtobjekte verwahrlosen lassen. Einer von ihm ausgesprochenen Aufkündigung habe sie nicht zugestim... mehr lesen...
Begründung: Der hier zugrundegelegte Sachverhalt lässt sich im Wesentlichen dahin zusammenfassen, dass der Antragsteller Hälfteeigentümer und die Antragsgegner Vierteleigentümer einer Liegenschaft mit einem Wohnhaus sind. Der Antragsteller hat seinen Hälfteanteil im Rahmen eines Übergabsvertrages von der gemeinsamen Großmutter erworben, während die Antragsgegner ihre Viertelanteile aus dem Hälfteanteil ihres Vaters, des Onkels des Antragstellers, ableiten. Der verstorbene Vater der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 887 Grundbuch *****, auf welcher das Wohnhaus ***** errichtet ist. Die Beklagte ist zu insgesamt 601/3391 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an den Objekten Gassenlokal 17, Wohnung 7, Wohnung 7a, Ordination 8 und Wohnung 9 verbunden ist. Im Sommer 2002 wurde zwischen den Wohnungseigentümern in einer Eigentümerversammlung besprochen, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu 14.315/18.036stel Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 15. 11. 1999 verkaufte der Beklagte Anteile an die Erstklägerin, die nunmehr Mehrheitseigentümerin ist. Da sie betreffende Verfahren ist für die Erledigung der Revision ohne Belang. Die Zweitklägerin begehrte vom Beklagten als ehemaligen Miteigentümer die Bezahlung von EUR 32.127,39 gemäß § 16 WEG 1975 für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 11. 1999 mit der B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind mit zusammen 9/15 Anteilen, die Antragsgegner mit insgesamt 6/15 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, auf der sich zwei getrennt errichtete Häusertrakte befinden. Die Häuser beinhalten insgesamt 16 Wohnungen. Es besteht eine Benützungsvereinbarung, nach der jeweils mit einem 15-tel Miteigentumsanteil die Benutzung einer bestimmten Wohnung verbunden ist und die 16. Wohnung als Hausbesorgerwohnung dient. Die Miteigentümer stehen zuein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 5. 6. 2003 wurde von der Eigentümergemeinschaft mittels Mehrheitsbeschlusses im Umlaufweg nachstehender Beschluss gefasst: „Die Hausverwaltung Dr. Peter B***** wird namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ***** beauftragt und ermächtigt, ein angemessenes Nutzungsentgelt von den Miteigentümern Helga U***** und Dipl. Ing. Siamag S***** wegen deren titelloser Benützung der - nach ... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs des Antragstellers: Im vorliegenden Fall steht die Wirksamkeit einer Vereinbarung der Mit- und Wohnungseigentümer über eine vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweichende Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen in Frage, die durch Unterfertigung von Bestimmungen der Hausordnung, noch im Geltungsbereich des WEG 1948, sowie von Rechtsnachfolgern im Geltungsbereich des WEG 1975 sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des 3. WÄG zustande gekommen... mehr lesen...