Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 KABGB §821
Rechtssatz: Mehrere unterhaltspflichtige Erben haben für den Kindesunterhalt als teilbarer Nachlassverbindlichkeit anteilig bis zur Höhe der jeweiligen Erbquote einzustehen. Eine Solidarhaftung der Erben besteht nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 290/00y Entscheidungstext OGH 06.12.2000 7 Ob 290/00y Veröff: SZ 73/191 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung durch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §532ABGB §548ABGB §821EheG §78 Abs1
Rechtssatz: Vor der Einantwortung des Nachlasses haftet für Nachlaßverbindlichkeiten, wozu auch die nach § 78 Abs 1 EheG auf die Erben übergehende Unterhaltspflicht zählt, ohne Rücksicht auf Erbserklärungen nur der ruhende Nachlaß, nicht aber der (erbserklärte) Erbe. Die Universalsukzession tritt erst mit der Einantwortung des Nachlasses ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §811ABGB §820ABGB §821EO §34
Rechtssatz: Bis zur Einantwortung haftet für Nachlaßverbindlichkeiten nur der Nachlaß. Auf den Nachlaß kann nur wegen Nachlaßschulden Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 17.04.1974 5 Ob 35/74 EvBl 1974/286 S 632 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §820ABGB §821ABGB §917AußStrG §170
Rechtssatz: Ein Erbteilungsübereinkommen stellt keinen Erbteilstitel dar, sondern ein Rechtsgeschäft unter Lebenden (SZ 34/136, Weiß in Klang 2. Auflage III 1058). Entscheidungstexte 1 Ob 49/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 49/74 EvBl 1974/226 S 491 = NZ 1974,155 8 Ob 537/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §821ABGB §828ZPO §35 Abs2
Rechtssatz: Zu der Klage einer eingeantworteten Hälfteerbin gegen die andere, die als Kuratorin der Mutter der Streitteile gegen die Klägerin einen Übergabsvertrag als nichtig angefochten hat, auf Widerruf der Anwartsvollmacht in diesem Anfechtungsprozeß. Entscheidungstexte 8 Ob 274/70 Entscheidungstext OGH 15.12.1970 8 Ob 274/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §821
Rechtssatz: Der bedingt erbserklärte Erbe muß die Unzulänglichkeit des Nachlasses einwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 137/65 Entscheidungstext OGH 04.05.1965 8 Ob 137/65 6 Ob 713/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 713/77 8 Ob 626/93 Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Josef R., der Großvater der Streitteile, war vor dem Jahr 1938 Eigentümer eines Hauses, das ihm in der nationalsozialistischen Zeit durch Arisierung entzogen wurde. Im Jahr 1947 hat Josef R. in Bukarest seine drei Söhne Adolf, Emanuel und Max zu einer Besprechung eingeladen, bei welcher vereinbart wurde, die Rückstellung des Hauses unter allen Umständen einzuleiten. Auf Empfehlung der Wiener Kultusgemeinde wurde Dr. H. mit der Durchführung der Angelegenheit betraut. Im Mai 1949 teilte... mehr lesen...
Norm: ABGB §802ABGB §821ABGB §1409
Rechtssatz: Hat ein bedingt erbserklärter Erbe zufolge eines Erbübereinkommens mehr als den ihm seiner ideellen Erbquote entsprechenden Vermögenswert des Nachlaßvermögens erhalten, so erwirbt er hinsichtlich des seinen Erbteil übersteigenden Teiles des ihm zukommenden Vermögenswertes nicht von Todes wegen, sondern unter Lebenden. Besteht daher das Nachlaßvermögen allein aus einem Nachlaßgegenstand, auf den sic... mehr lesen...
Norm: ABGB §820ABGB §821AußStrG §166ZPO §406
Rechtssatz: Die Früchte des Nachlasses bleiben in der Erbengemeinschaft. Sie Ausmessung dessen, was jeder Miterbe erhält, erfolgt erst bei Teilung. Die Fälligkeit tritt daher erst mit der vollzogenen Erbteilung , im Prozeßfall erst mit Schluß der Verhandlung erster Instanz ein. Entscheidungstexte 1 Ob 65/58 Entscheidungstext OGH 26.03.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §821
Rechtssatz: Berücksichtigung der gemäß § 821 ABGB stattfindenden Beschränkung der Erbenhaftung der verpflichteten Parteien auf ihre Erbquote im Exekutionsbewilligungsbeschlusse. Entscheidungstexte 3 Ob 296/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 3 Ob 296/56 6 Ob 156/99f Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 156/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die prot. Firma Handels- und Gartenbaugesellschaft Robert J***** suchte im Dezember 1928 um die Abteilung der ihr gehörigen Grundstücke des Wurzenhofes an. Der Gemeinderat der Gemeinde ***** genehmigte am 29. 9. 1929 das Parzellierungsansuchen unter der Bedingung, dass die Bauführung planmäßig erfolge und der Gemeinde hieraus keine Kosten erwachsen. Über den Zeitpunkt der Übergabe von Grund und Boden in das öffentliche Gut wurde nichts bestimmt. Der Gemeinderat ... mehr lesen...
Norm: ABGB §815ABGB §821ABGB §1409
Rechtssatz: Ein bedingt erbserklärter Miterbe, der in einem vor der Einantwortung abgeschlossenen Erbteilungsübereinkommen eine Liegenschaft übernimmt, hat für die obligatorischen Verbindlichkeiten des Erblassers nur nach § 821 ABGB, allenfalls - soweit er die Vorsicht der Gläubigereinberufung unterließ - nach § 815 ABGB aufzukommen (gegen die Ansicht von Weis in Klang's Komm.). Besteht allerdings die Nachlaßv... mehr lesen...