Norm
ABGB §142 KRechtssatz
Mehrere unterhaltspflichtige Erben haben für den Kindesunterhalt als teilbarer Nachlassverbindlichkeit anteilig bis zur Höhe der jeweiligen Erbquote einzustehen. Eine Solidarhaftung der Erben besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114543Dokumentnummer
JJR_20001206_OGH0002_0070OB00290_00Y0000_004