Norm: ABGB §785 ABGB §787 ABGB §788 ABGB §789 ABGB §794 EGZPO ArtXLII IF ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 ABGB §787 ABGB §788 ABGB §789 ABGB §794 ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §774 ABGB §790 ABGB §792 ABGB §793 ABGB §794 ABGB § 774 heute ABGB § 774 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 774 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 790 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §794 ABGB § 794 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz: Vorausempfänge von Bargeld sind nach dem inneren Wert aufzuwerten, was in der Regel nach dem Lebenshaltungskostenindex zu geschehen hat. Wurde das bare Geld allerdings zur Anschaffung einer bestimmten Sache (Wohnung, Einrichtung, Kleidung, Fa... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 5. 2005 verstarb M***** R***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Parteien sind jeweils Nachfahren der vorverstorbenen Brüder der Erblasserin J***** R***** und F***** R*****. Die Verstorbene war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Dabei handelt es sich um den geschlossenen Hof „S*****“. Das Erstgericht bestimmte Mag. F***** R***** zum Anerben dieses Hofes. Weiters setzte es den Übernahmswert mit 540.000 EUR fest. Dabei ging es... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schuster, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sonja B*****, vertreten durch Dr. Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Renate T*****, vertreten durch DDr. Katharina Müller, Rechtsanwältin in Wien, wegen 45.800 EUR sA, infolge außerordentliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §788 ABGB §794 ABGB § 788 heute ABGB § 788 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 788 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 788 gültig von 01.07.1989 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass das Verfahren gegen die Zweitbeklagte ruht. Der Kläger, der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte sind Geschwister. Nach dem Tod des Vaters am 26. 7. 1994 gaben die Kinder und die Mutter wegen Ungültigkeit des Testamentes Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes ab und schlossen ein Erbenübereinkommen. Danach erhielt unter anderem jeder der Erben Grundstücke aus der Liegenschaft EZ 346, GB W*****; der Mutter und dem Erstbeklagten wurden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind Geschwister, die Drittbeklagte ist ihre Mutter. Der Ehemann der Drittbeklagten und Vater der übrigen Streitteile ist am 9. 12. 1992 unter Hinterlassung eines Testaments vom 30. 11. 1988 verstorben. Er hatte mit Übergabsvertrag vom 20. 8. 1974 gemeinsam mit der Drittbeklagten dem Zweitbeklagten und dessen Ehefrau die Liegenschaft EZ 61 KG N***** übergeben. Mit weiterem Übergabsvertrag vom 30. 11. 1988 h... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §794 ABGB § 794 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Ob und in welcher Höhe Aufwendungen des Beschenkten den Wert einer Liegenschaft erhöht haben, ist in der Regel dadurch zu berechnen, dass der Schätzwert der Liegenschaft dem - durch das Heranziehen von Vergleichspreisen für ähnliche Liegens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die außereheliche Tochter Josef R*****; der Beklagte ist dessen ehelicher Sohn. Josef R***** war Bauunternehmer und Eigentümer mehrerer Liegenschaften; er starb am 10. 4. 1992. Die Klägerin hatte seit ihrem 8. Lebensjahr mit ihrem Vater Kontakt. Sie hat von ihm hin und wieder 100 S bekommen, jedoch keine größeren Beträge und insbesondere nie ein Sparbuch mit einem Einlagestand von 800.000 S. 1969 erhielt die Klägerin vom Vater Kaminsteine im Wert von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (§ 72 Abs 2 und 3 AußStrG). Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (Paragraph 72, Absatz 2 und 3 AußStrG). Mit Vertrag vom 19. 2. 1990 schenkte Kaspar Jakob A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (§ 72 Abs 2 und 3 AußStrG). Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (Paragraph 72, Absatz 2 und 3 AußStrG). Mit Vertrag vom 19. 2. 1990 schenkte Kaspar Jakob A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die außereheliche Tochter des Josef R*****; der Beklagte ist dessen ehelicher Sohn. Josef R***** war Bauunternehmer und Eigentümer mehrerer Liegenschaften; er starb am 10. 4. 1992. Die Klägerin hatte seit ihrem 8. Lebensjahr mit ihrem Vater Kontakt. Sie hat von ihm hin und wieder 100 S bekommen, jedoch keine größeren Beträge und insbesondere nie ein Sparbuch mit einem Einlagestand von 800.000 S. 1969 erhielt die Klägerin von ihrem Vater Kaminste... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die ehelichen Kinder des Josef und der am 6. 9. 1902 geborenen Rosa P*****. Josef P*****, Konditormeister, betrieb ein Zuckerbäckergewerbe sowie ein Konditorei-Cafe in den Häusern ***** G*****, S*****straße 1 und ***** G*****, S***** Platz 9. Josef P***** war Eigentümer der Liegenschaftshälfte der EZ 1094 Grundbuch ***** S***** mit der Grundstücksadresse S*****straße 1, sowie des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 2190 Grundbuch ***** G*****, Ba... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 ABGB §794 ABGB §951 AnerbenG §11AnerbenG §17AnerbenG §18Krnt ErbhöfeG §12Krnt ErbhöfeG §21Tir HöfeG §21Tir HöfeG §25 ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 ABGB §794 ABGB §951 AnerbenG §11AnerbenG §17AnerbenG §18Krnt ErbhöfeG §12Krnt ErbhöfeG §21Tir HöfeG §21Tir HöfeG §25 ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind leibliche uneheliche Kinder der am 12.7.1994 verstorbenen Amalia T*****. Diese hinterließ noch zwei weitere uneheliche Kinder, Franz T***** und Herbert T*****. Das Verlassenschaftsverfahren nach der Verstorbenen wurde mangels eines Nachlaßvermögens armutshalber abgetan. Amalia T***** war Eigentümerin der 21,6245 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 33 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken 23/1 Baufläche mit dem Ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §775 ABGB §778 ABGB §785 ABGB §786 ABGB §794 ABGB §935 ABGB § 775 heute ABGB § 775 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 775 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 778 heu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Geschwister. Ihr gemeinsamer Vater Franz K***** verstarb am 4.9.1964. Sein Nachlaß, zu dem Hälfteanteile an verschiedenen Liegenschaften in K***** gehörten, wurde infolge Erbverzichtes der gemeinsamen Mutter der Streitteile Auguste K***** je zur Hälfte der Klägerin und dem Beklagten eingeantwortet. In der Folge kam es zwischen den Parteien untereinander sowie zwischen der Klägerin, dem Beklagten und deren Mutter zur Übertragung verschiedener Li... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.Oktober 1991 verstorbene gemeinsame Vater der Streitteile (im folgenden Erblasser) schenkte und übergab dem Beklagten im März 1990 zwei Liegenschaften. Der Beklagte nahm die Schenkung an und räumte in Punkt IV. des Schenkungsvertrags auf einer der beiden Liegenschaften dem Erblasser und dessen Gattin (seiner Mutter bzw Stiefmutter der Klägerin) bis zu deren Ableben die - in der Folge verbücherte - Dienstbarkeit der Fruchtnießung iSd §§ 509 ff ABGB ein. Der a... mehr lesen...
Begründung: Franz R***** verstarb unter Hinterlassung eines Testaments, in dem er seine Tochter als Universalerbin einsetzte. Seinem Enkel, dem Nachkommen des vorverstorbenen Sohnes, bestimmte er ein wertgesichertes Legat von S 75.000. Der Verstorbene und seine Gattin haben mit Notariatsakt vom 7.6.1991 die ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft an ihre Tochter und Testamentserbin gegen Leistung von jeweils S 75.000 und Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes und Ausgedinges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.November 1971 verstorbene Vater der Streitteile Franz O***** hatte dem Beklagten bereits am 5.Juli 1971 die Liegenschaften EZ 37, 70, 73 und 79 der KG S***** geschenkt. Während des langjährigen Verlassenschaftsverfahrens ist die Verlassenschaft urteilsmäßig verpflichtet worden, die Liegenschaften EZ 8, 34 und 35 der KG E***** an den Beklagten (als Legatar) herauszugeben, der Klägerin einen Pflichtteil von S 608.651 samt 4 % Zinsen seit 1. Februa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Klage auf Zahlung eines Pflichtteils wegen erhaltener Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers gegen den Erstbeklagten wegen S 398.000,-- samt Anhang abgewiesen, gegen den Zweitbeklagten wegen S 207.500,-- der Klage mit einem Betrag von S 197.333,33 samt Anhang stattgegeben und ein Mehrbegehren von S 10.166,67 abgewiesen. Das Berufungsgericht gab den Berufungen der Klägerin und des Zweitbeklagten Folge und hob das Ersturteil, soweit es nic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist eines von fünf ehelichen Kindern des am 5.6.1989 verstorbenen Gottfried S*****. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers. Mit Schenkungsvertrag vom 25.7.1986 hatte der Erblasser der Beklagten die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 29 KG O***** geschenkt. Mangels eines Nachlassvermögens nach Gottfried S***** fand eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Der Kläger begehrt als Schenkungspflichtteil zuletzt den Zuspruch des Betrages von S 119.490,26... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine in der Schweiz lebende österr. Staatsbürgerin - wurde im am 14. Mai 1986 kundgemachten Testament vom 13. Februar 1985 ihres am 21. April 1986 verstorbenen Vaters auf den Pflichtteil beschränkt, die Beklagte als dessen Witwe (und Stiefmutter der Klägerin) als Universalerbin eingesetzt und der Bruder der Klägerin "aus den gerichtsbekannten Gründen" enterbt. Der Erblasser hatte der Beklagten mit Übergabsvertrag vom 21. Mai 1985 zu einem Überga... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Geschwister. Ihre Eltern waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 9, KG Z***** und zwar der Vater zu 2/3 und die Mutter zu 1/3. Mit Schenkungsvertrag vom 19. Juni 1951 schenkten die Eltern dem Kläger den zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörenden "Waldhof". Der Kläger verkaufte den "Waldhof" mit Kaufvertrag vom 3. Februar 1961 um den Preis von S 300.000,--. Der Wert dieser Liegenschaft betrug ohne das Zubehör im Jahr 1951 S 232.000,--, 1961 S 315.000,... mehr lesen...