Norm
ABGB §785Rechtssatz
Ein den Nachlasspflichtteil übersteigender Vorempfang ist immer nur auf den Nachlasspflichtteil, nicht aber auf den Schenkungspflichtteil anzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127346Im RIS seit
19.01.2012Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013