Begründung: Der außerehelich geborenen Minderjährigen wurden von ihrem am 17. 4. 1999 verstorbenen Vater Anteile an einem österreichischen Investmentfonds vermacht, die sich in Verwahrung einer österreichischen Bank befinden. Die letztwillige Verfügung enthielt folgende Anordnung: „Meiner ae. Tochter, der mj. V***** P*****, vermache ich zur Pflichtteilsentfertigung von den in meinem Wertpapierdepot bei dem Bankhaus […] in Wien verwahrten Wertpapieren, und zwar von den Anteilen an de... mehr lesen...
Norm: ABGB §535ABGB §553ABGB §776 ff
Rechtssatz: Da auf Kodizille die Bestimmungen des Testamentsrechts, namentlich über Gültigkeitserfordernisse und Auslegung, anzuwenden sind, gelangen die §§ 776 ff ABGB gerade auch auf letztwillige Verfügungen, in welchen der Erblasser über den wesentlichen (wertvollsten) Teil seines gesamten Vermögens verfügte und den Rest unerwähnt ließ, zur Anwendung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §553ABGB §653ABGB §761
Rechtssatz: Die Ausgestaltung des Aufgriffsrechts obliegt bei letztwilligen Verfügungen dem Erblasser. Zweifel sind durch Auslegung der letztwilligen Anordnung zu klären. Entscheidungstexte 1 Ob 161/98b Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 161/98b 2 Ob 41/11k Entscheidungstext OGH 24.04.2012... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §553
Rechtssatz: Für eine letztwillige Verfügung ist nicht der Gebrauch bestimmter Ausdrücke erforderlich; jedenfalls aber muß klar hervorkommen, daß über das Schicksal des Vermögens oder einzelner Vermögenswerte nach dem Tod des Erklärenden verfügt werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 1683/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1995 4 Ob 1683/95 ... mehr lesen...