Norm: ABGB §523 AZPO §233LGVÜ Art21 Abs1LGVÜ Art22 Abs3
Rechtssatz: Die Grundsätze der Entscheidungsharmonie und Rechtssicherheit haben durch die Art 21 Abs 1 und Art 22 Abs 3 LGVÜ neue und überragende Bedeutung erlangt. Allein der Umstand, daß einerseits eine actio confessoria und andererseits eine actio negatoria eingebracht wurden, rechtfertigt nicht die Zulassung dieser beiden Klagen nebeneinander und damit das Verneinen von Streitanhängigk... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit "Eigentumsfreiheitsklage" die Feststellung, daß zu Lasten einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft keine wie immer geartete Dienstbarkeit zugunsten eines im Eigentum der Beklagten befindlichen Grundstücks bestehe, wobei sie sich auf in einer Vermessungsurkunde dargestellte Grenzpunkte - die offensichtlich die von den Beklagten behauptete Dienstbarkeit betreffen - bezieht. Sie brachte vor, sie habe mit Klage vom 13.5.1996 (AZ 2 C 1222/9... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus ***** in Graz, die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Parterre dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals. Das fragliche Geschäftslokal war weder im Baubewilligungsbescheid vom 4.12.1969 noch im Parifizierungsbescheid vom 3.8.1973 mit einer bestimmten Zweckwidmung versehen. Auch der Wohnungseigentumsvertrag enthält diesbezüglich keine Festlegung. Es war zwar einigen Wohnungseigentumsbewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen unmittelbar aneinander und liegen in Hanglage in einem Feuchtgebiet. Die Kläger sind Ehegatten und je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 685, die Beklagten zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 657. Der Erstbeklagte verlegte 1969/70 im Zuge der Errichtung seines Hauses zur Entwässerung der ihm damals noch allein gehörigen Liegenschaft in etwa 1,8 m Tiefe ein - nach dem Akteninhalt e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von S 146.624 sA und brachte vor, er sei aufgrund eines Vorvertrages mit dem Wohnungseigentumsorganisator Wohnungseigentums- bewerber für die Räumlichkeit in P*****, top Nr 5. Die Wohnung sei ihm im November 1992 zur Nutzung übergeben worden. Die Beklagten hätten vom selben Wohnungseigentumsorganisator Liegenschaftsanteile zwecks Ausbaues des Dachgeschoßes gekauft. Sie hätten einen Architekten beauftragt und bevollmächtigt, die Bauar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Wohnhaus T*****weg 3. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden. Keiner der im Hause T*****weg Nr. 3, aber auch im anrainenden Haus T*****weg Nr. 1 gelegenen Wohnungen war bisher als Geschäftsraum oder als Arztordination benutzt worden. In den bezughabenden Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen hatten sich die damaligen Wohnungseigentumsbewerber g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit auch im Revisionsstadium das Leistungs- begehren aufrechterhalten wird, übersehen die Kläger offenbar, daß ihre in der Berufung erhobene Tatsachenrüge zur Gänze erfolglos blieb, sodaß nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen die Beklagten keine Grenzsteine versetzt oder entfernt haben. Wie der Oberste Gerichtshof zu 1 Ob 512/96 dargelegt hat, ist im "uneigentlichen" (streitigen) Grenzstreit ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B2ABGB §523 Cd
Rechtssatz: Der Beurteilungsmaßstab für Lärmbeeinträchtigungen hängt nicht davon ab, ob über ein unmittelbar auf das Gesetz gestütztes Klagebegehren gegen den Störer oder über ein solches gegen den Vertragspartner auf Vertragszuhaltung zu entscheiden ist. Welche Lärmbeeinträchtigung ein Vertragspartner noch zu dulden hat, ist durch analoge Anwendung der Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB zu klären. Das hat jeden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus in Brixen im Thale. Der Beklagte betreibt auf seiner unmittelbar benachbarten Liegenschaft ein Gasthaus. Unter dem Haus des Klägers befinden sich zwei Kellerräume, die lediglich - über einen schmalen Gang - vom Gasthaus des Beklagten erreichbar sind. Sie verfügen über alte Gewölbe und Wandstärken von 50 bis 55 cm. Aufgrund alter Rechte steht dem Beklagten das unentgeltliche Recht zu, diese Kellerräume z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 3506/5 bestehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Nach dem Stand des Grundbuches hat dieses Waldgrundstück ein Flächenausmaß von 1.900 m2. Die Beklagten sind die bücherlichen Eigentümer der südlich angrenzenden Liegenschaft EZ *****, welche aus dem Grundstück Nr. 3506/4 besteht. Die Liegenschaft der Beklagten, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde, hat nach dem Stand des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus, in dem sich vier Bestandobjekte befinden. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft mit einem darauf betriebenen Gasthaus. Unmittelbar an der Grundgrenze, nur 4 m vom Wohngebäude des Klägers entfernt, unterhalten die Beklagten einen Komposthaufen, auf dem sie sowohl Gras und Laub als auch Speisereste, Knochen, Eierschalen, Küchenabfälle sowie den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer mehrerer Liegenschaften. Er vermietete zu diesen Liegenschaften gehörige Grundstücke im Jahre 1991 an ein Unternehmen zur Errichtung eines Lebensmittelmarkts. Im Zuge des von der beklagten Partei abgeführten Widmungsverfahrens erklärte er als Grundeigentümer, der geforderten Grundabtretung entlang des öffentlichen Guts in einem dem Widmungsplan entsprechenden Ausmaß zuzustimmen. Im Widmungsbescheid wurde daraufhin verfügt, daß ein best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 21.3.1981 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 640/1 und 640/2 gehören. Rechtsvorgängerin der Beklagten war deren Mutter. Südöstlich an diese Grundstücke schloß ehedem eine Liegenschaft, unter anderem mit dem Grundstück 639/2, an. Deren Eigentümer wollten im Jahre 1971 einen Teil ihrer Liegenschaft parzellieren lassen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366ABGB §523 CaWEG 1975 §13c
Rechtssatz: Ob den jeweiligen Eigentümern (Miteigentümern) einer Liegenschaft gegenüber dem Eigentümer der Nachbarliegenschaft ein Nutzungsrecht an dieser zusteht, betrifft für sich keine Geschäftsführungshandlung, somit keine Angelegenheit der Verwaltung im Sinne des § 13c WEG (hier: Klage zutreffend nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Str... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend ua aus dem Grundstück 305/17. Die Beklagten sind grundbücherliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, Grundstück 305/18, mit dem Haus R*****. Auf dem Grundstück der Klägerin 305/17 befinden sich zwei Parkplätze, die mit Randsteinen eingefaßt sind, ein lebender Zaun und ein Maschendrahtzaun. Bis 1976 (Erwerb des Wohnungseigentums durch den Viertbeklagten)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist niedergelassener Facharzt für Radiologie mit einer Ordination in L*****. Der Erstbeklagte ist seit Jänner 1992 Leiter der Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am A.ö.Bezirkskrankenhaus L***** mit einem systemisierten Bettenstand von 37 Betten. Seit Juni 1992 betreibt er auch eine eigene Ordination als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Zweitbeklagte ist verantwortlicher Leiter des Institutes für Radiologie am Bezirksk... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der den Parteien bekannte Sachverhalt läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß der Beklagte 1978 vertraglich ein verbüchertes Geh- und Fahrrecht auf der Liegenschaft des Rechtsvorgängers des Klägers erworben hat; 1978 und 1981 errichtete er entlang und über den Weg einen Zaun und ein Tor, und zwar mit Hilfe des Rechtsvorgängers der klagenden Partei, die die Liegenschaft 1992 ersteigerte. In den Versteigerungsbedingungen, im Versteigerungsedikt und in den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaZPO §228 B5
Rechtssatz: Die bloße Behauptung eines die Freiheit des Eigentums beschränkenden Rechts ist noch keine Anmaßung, daher nicht mit der actio negatoria abzuwehren, sie kann aber eine negative Feststellungsklage begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 2003/96g Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2003/96g 8 Ob 41/98g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §523 AZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Dem Fischereiberechtigten ist gegenüber einem Dritten, der am selben Fischwasser oder einem räumlich abgegrenzten Bereich desselben ein Fischereirecht behauptet, die negative Feststellungsklage an die Hand gegeben. Die Beweislastverteilung des § 523 ABGB letzter Satz ABGB, wonach der Beklagte sein Recht zum Eingriff, somit das Bestehen der Dienstbarkeit zu beweisen hat, gi... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 Ba
Rechtssatz: Das Klagebegehren der Servitutenklage kann daher auch gegen dritte Störer erhoben werden und geht, je nach den Verhältnissen des Falles, a) auf Feststellung der Dienstbarkeit nur gegen den Eigentümer der dienenden Sache, b) auf Wiederherstellung, besonders durch Beseitigung der vom Beklagten verursachten Beeinträchtigung, gegen jeden Störer, c) auf Unterlassung künftiger Störungen gegen jeden Störer, d) nur gegen ... mehr lesen...