Entscheidungsgründe: Die Kläger bzw. die Rechtsvorgänger der dritt- bis sechstbeklagten Parteien hatten 1985 eine Liegenschaft in Dornbirn erworben und kamen mit ihrer Tante (geboren 1907), einer damals noch deutschen Staatsbürgerin, überein, dass diese mit ihren Geldmitteln um 3,5 Mio S auf der Liegenschaft ein Einfamilienwohnhaus gegen Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechts errichtet. Dies geschah, der Tante wurde vereinbarungsgemäß ein Fruchtgenussrecht eingeräum... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläger am 13.9.2005 verstorben sei. Sie beantragten, die Bezeichnung der klagenden Partei auf den ruhenden Nachlass richtig zu stellen. Die beklagte Partei erhob dagegen keinen Einwand. Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft in B***** mit einem 1931 darauf errichteten (Wohn-)Gebäude (Am B***** 14). Eigentümer der Liegenschaft sind seine beiden Töchter. Der Beklagte ist seit 2001 Eigentümer von benachbarten Liegenschaften. Auf einer davon befindet sich das 1929 errichtete (Wohn-)Gebäude Am B***** 16. Das vom Kläger bewohnte Haus Am B***** 14 ist - wie auch jenes des Beklagten - nur über einen im Eigentum des Beklagten befin... mehr lesen...
Norm: ABGB §509
Rechtssatz: Unter fremder Sache sind neben körperlichen Gegenständen auch Rechte und insbesondere auch Gesellschaftsrechte zu verstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 262/02v Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 262/02v Veröff: SZ 2004/23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118805 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller waren (Erst- und Zweitantragsteller bis 11. 12. 2000) bzw sind (Drittantragstellerin) Eigentümer des Objektes ***** in *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin der Geschäftslokale top Nr 5 (seit 1960) und top Nr 6 (seit 1961) im Parterre dieses Hauses. Die Antragsgegnerin ist zu 99,9 % Tochter der P-B***** AG, 1 % der Aktien der Mietergesellschaft befindet sich im Besitz der P-V***** GmbH. Der Aktien(eigen-)besitz der P-B***** AG stellte sich bei ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EO §332
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung eines Fruchtgenussrechts hat jedenfalls zunächst durch Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung zu erfolgen. Unter den Voraussetzungen des §332 Abs1 EO ist jedoch auch die grundsätzliche Verwertbarkeit solcher Rechte durch exekutiven Verkauf gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 268/03y Entscheidungstext OGH 28.01.2004 3 Ob 26... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §509WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die Einverleibung eines (wechselseitigen) Fruchtgenussrechts für jeden einzelnen Wohnungseigentumspartner jeweils am Hälfteanteil des Mindestanteils des anderen scheitert an der Bestimmung des § 13 Abs 3 WEG, weil eine unterschiedliche Belastung der Anteile am Mindestanteil rechtlich nicht möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 200/03b Entschei... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist für die Antragsteller zu je 61/5350 Anteilen das Eigentum einverleibt, die Anteile gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG 2002 verbunden (Eigentümerpartnerschaft) und das Wohnungseigentum an W 14 Stiege II einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist für die Antragsteller zu je 61/5350 Anteilen das Eigentum einverleibt, die Anteile gemäß Paragraph 5, Absatz 3 und Paragraph 13, Absatz 3, WEG 2002 verbunden (... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser verstarb unter Hinterlassung einer formungültigen letztwilligen Verfügung. Gesetzliche Erben sind die Ehegattin und die beiden Kinder des Verstorbenen, die jeweils auf Grund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärungen abgegeben haben. In den Nachlass fiel unter anderem die ideelle Hälfte einer Liegenschaft, über die die Erben am 15. 3. 2001 - somit vor der Einantwortung - das in der Niederschrift des Gerichtskommissärs ON 7 be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass ein Fruchtgenussrecht wenigstens der Ausübung nach mit dinglicher Wirkung übertragen werden kann (wobei das Recht des Überträgers eingetragen bleibt und das Recht nur mit Zustimmung des Überträgers und des Übernehmers gelöscht werden kann), entspricht der Judikatur (Hofmann in Rummel 3. Aufl, Rz 1 zu § 509 ABGB; zuletzt JBl 2001, 585). Eine solche Übertragung war Gegenstand des als Grundbuchsurkunde vorgelegten Vertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH (über deren Vermögen am 24. 11. 1996 der Konkurs eröffnet wurde und die daher im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr Gemeinschuldnerin genannt wird) war bis 26. 7. 1995 Eigentümerin des Sporthotels A*****. Zur Vermarktung dieser Hotelanlage wurde der Verein M***** (in der Folge: Verein) gegründet, dessen Vereinszweck im Verkauf von sog. Ferienwohnrechten, d.s. zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an bestimmten Hotelzimmern und -appartements, ... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) gemäß Pkt II des Servitutsvertrages vom 30. 7. 2001 erreichen wollte. Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) ... mehr lesen...
Begründung: Mit der seit 16. September 1999 gerichtsanhängigen Klage begehrte die Klägerin die Feststellung, der zwischen der Erstbeklagten als Vermieterin einerseits und der Zweit- und dem Drittbeklagten (beide Schüler) als Mietern andererseits abgeschlossene Mietvertrag vom 6. 5. 1992 sei gegenüber der Klägerin und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft *****, wegen einer Vielzahl vermieterfeindlicher Bestimmungen rechtsunwirksam. Zweck des Vertrages sei es offenba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile - der Kläger ist der Stiefsohn der Beklagten - sind als Testamentserben ihres am 31. 3. 1996 verstorbenen Ehegatten bzw Vaters Richard D***** je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in S*****. Entsprechend einer testamentarischen Anordnung des Erblassers ist ob dem Hälfteanteil des Klägers die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der Beklagten einverleibt. Das Testament ent... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist zufolge Kaufvertrags vom 20. März 1998 Hälfteeigentümerin einer mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebauten Liegenschaft. Einverleibt ist auf ihrem Hälfteanteil zu C-LNr 3 zufolge Pfandurkunde vom 22. Februar 1988 ein Pfandrecht im Höchstbetrag von 3,25 Mio S zugunsten einer Sparkasse (im Folgenden nur Pfandgläubigerin) und ob der gesamten Liegenschaft zu C-LNr 6 ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an der im 1. Obergeschoß des Hauses ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wahl der Ermittlungsmethode nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz kann jeweils nur im Einzelfall entschieden werden (RIS-Justiz RS0066223) und ist somit grundsätzlich keine Frage iSd § 502 Abs 1 ZPO. Für die Bewertung von mit einer Liegenschaft verbundenen Rechten bzw darauf haftenden Lasten sieht § 3 Abs 3 LBG neben dem Vergleichswertverfahren (§ 4), dem Ertragswertverfahren (§ 5) und dem Sachwertverfahren (§ 6) subsi... mehr lesen...
Begründung: Mit dem erwähnten Übergabevertrag hat der Rechtsmittelwerber seiner Ehegattin die Hälfte seiner Liegenschaft EZ ***** GB ***** übergeben und sich dabei in Punkt 2.2 als Gegenleistung für diese Übergabe ua ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht am Vertragsobjekt ausbedungen. Die von den Vertragsparteien abgegebenen Aufsandungserklärungen umfassen auch die Einverleibung dieses Fruchtgenussrechtes. Das Rekursgericht bewilligte zwar sonstige mit der Verbücherung des Übergabe... mehr lesen...
Begründung: Alois O***** ist Alleineigentümer der EZ ***** GB *****. Unter C-LNr 2a ist das Wohnungsrecht gemäß Punkt 2 des Übereinkommens vom 11. 4. 1969 für Herbert O***** und C-LNr 4a das Wohnungsrecht gemäß Punkt 5 desselben Übereinkommens für Paula M***** einverleibt. Nach dem Grundbuchsstand besteht die EZ ***** GB ***** aus folgenden Grundstücken 1220/1 LN im Ausmaß von 72 m² 1225 Wald im Ausmaß von 1.223 m² 1226 LN im Ausmaß von 180 m² 1227/1 Baufläche (Gebäude) und LN im A... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen haben das Begehren des Antragstellers auf Einverleibung seines Eigentumsrechtes unter Mitübernahme der zu C-LNR 3a, 4a, 6a, 7a, 8a, 9a, 10a und 11a intabulierten Belastungen abgewiesen, weil sie das in § 364c ABGB für die Verbücherung eines rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots geforderte besondere Naheverhältnis zwischen Verbotsberechtigtem und Verbotsbelastetem für nicht ausreichend dargetan hielten. Beide Vorinstanzen haben d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten am 10. 10. 1994 einen Beherbergungsvertrag über einen Zeitraum von 30 Jahren. Er bezahlte die vereinbarten 114.450 S und erwarb damit "Urlaubspunkte", die ihn nach einem Punktesystem berechtigen, in den Clubhotels der Beklagten Zimmer, Studios und Suiten gegen Voranmeldung zu Urlaubszwecken zu nutzen. Der Gesamtpreis für Urlaubspunkte beinhaltet nur den Mietpreis des Zimmers, nicht aber die Betriebskosten, die Kurtaxe und... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ 559, Stefan K***** ist Alleineigentümer der EZ 4, beide Grundbuch *****. Mit den vorliegenden Grundbuchsgesuch begehren die Antragsteller die Bewilligung folgender Grundbuchshandlungen: ob der EZ 4 Grundbuch ***** 1. die Teilung des Grundstücks 4557/1 landwirtschaftlich genutzt in selbst und das Trennstück 1 2. die Abschreibung des Trennstücks 1 aus dem Grundstück Nr 4557/1 unter Mitübertragung der Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist ein österreichischer Verein, dessen Statuten ua folgende Bestimmungen enthalten: § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern auf die Dauer von 99 Jahren gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel "N*****" in Z***** zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht im bücherlichen Alleineigentum von Gunther H*****. Unter B-LNr 1d ist die fideikommissarische Substitution zugunsten der mj. Josef H*****, geboren am 14. 4. 1977 (die Anmerkung der Minderjährigkeit dürfte gegenstandslos sei) und der mj. Johanna H*****, geboren am 30. 8. 1983 angemerkt. Der Liegenschaftseigentümer (als Vermieter) einerseits und die Antragsteller (als Mieter) andererseits haben am 18. 2. 1999 einen Miet... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsbegehren der Antragsteller zielt auf die
Begründung: eines Baurechts, das der Erstantragsteller als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** der Zweitantragstellerin mit Notariatsakt vom 1. 9. 1999 eingeräumt hat. Dazu soll zunächst eine Anmerkung nach § 13 Abs 1 BauRG erwirkt und nach Durchführung des in § 13 Abs 2 BauRG vorgesehenen Aufforderungsverfahrens die Baurechtseinlage eröffnet und das Baurecht der Zweitantragstellerin einverleibt werden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, den allgemeinen Erkenntnissätzen oder mit den gesetzlichen Auslegungsregeln, z. B. der §§ 914, 915 ABGB, in Widerspruch steht. Wenn aber eine nach diesen Kriterien unbedenkliche Urkundenauslegung nur durch eine andere ebenfalls mögliche Auslegung ersetzt werden s... mehr lesen...
Norm: EO §37EO §97 Abs1ABGB §509
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob dem bloß obligatorisch zum Fruchtgenuß Berechtigten das Recht der Exszindierungsklage nach § 37 EO gegen die Exekution durch Zwangsverwaltung der Liegenschaft zusteht, ist wesentlich, ob ihm der an sich von der Zwangsverwaltung erfaßte Erlös vorrangig zusteht. Dies hätte nämlich die Konsequenz, daß mangels eines Ertrages der Einstellungsgrund des § 39 Abs 1 Z 8 oder § 129 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 3. 4. 1997 wurde der beklagten Partei zur Hereinbringung einer Forderung von S 242.320 sA gegen Hermann L***** die Exekution durch Zwangsverwaltung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einer Liegenschaft bewilligt. Nach der Anmerkung der Zwangsverwaltung wurde das Fruchtgenußrecht für die Klägerin, die Eigentümerin des anderen Hälfteanteils ist, einverleibt. Theodor L*****, der Gatte der Klägerin und Vater des Verpflichteten, war vorhe... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist ein nicht auf Gewinn gerichteter Verein, dessen Zielsetzung es ist, seinen Mitgliedern auf Dauer gesicherte Ferienwohnrechte im Haus H***** R***** in K***** zu verschaffen und seine Mitglieder zu betreuen. Nach außen wird der Verein durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten. Der Preis für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft bei der beklagten Partei beträgt 29.500,-... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer von 5/9 Anteilen der Liegenschaft EZ *****. Die übrigen Miteigentümer sind Friedrich K***** zu 2/9 und Ingrid K***** zu 2/9. Zur Liegenschaft gehören drei Grundstücke, darunter das Grundstück ***** Baufläche (begrünt) und das Grundstück ***** Baufläche mit dem Haus K*****straße 20. In einem Übereinkommen vom 1. 7. 1998 räumte der Antragsteller Frau Renate K***** ein die genannte Liegenschaft betreffendes Fruchtgenußrecht nach Maßgab... mehr lesen...