Norm: ABGB §485ABGB §509GBG §94 Abs1 A
Rechtssatz: Besteht nach dem Wortlaut der zu beurteilenden Eintragungsgrundlage (des Übertragungsvertrags) die Möglichkeit, dass die Parteien die dingliche (Voll-)Übertragung eines Fruchtgenussrechts einschließlich aller obligatorischen Rechte und Pflichten des zu übertragenden Servitutsvertrags anstreben, dann ist eine solche dinglich wirkende Übertragung des Fruchtgenussrechts (der Substanz nach) zwar gr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhielt in der Versteigerungstagsatzung vom 15. November 2007 den Zuschlag an zwei Liegenschaften. Ihr Eigentumsrecht wurde mit Beschluss vom 13. November 2008 verbüchert. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2005 hatte die Beklagte den auf den Liegenschaften befindlichen Gasthof ua samt Terrasse, Einliegerwohnungen, Nebengebäude und Parkflächen vom damaligen Liegenschaftseigentümer in Bestand genommen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren ab und verhielt die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte führten eine Lebensgemeinschaft. Im März 2001 zogen sie mit dem 1998 geborenen gemeinsamen Kind in eine Wohnung des Beklagten ein. Sofern der Beklagte in Wien war, hielt er sich in dieser Wohnung auf. Im Herbst 2001 traten in der Beziehung der Streitteile Probleme auf. Im Dezember 2001 beauftragte der Beklagte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs über die Schenkung seiner nur der Zusage der
Begründung: von Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Begründung: Josef E***** führte auf der großflächigen Liegenschaft EZ 10 des GB *****, die ihm im Jahr 1987 von seinen Eltern in das bücherliche Alleineigentum übertragen wurde, einen landwirtschaftlichen Betrieb und auch ein „Jugendheim“, also einen Beherbergungsbetrieb. Die Zweitbeklagte, von 1979 bis 2007 Ehefrau Josef E*****s, war seit 1981 vollzeitig bei ihrem Mann beschäftigt, bezog aber kein Gehalt und war auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bald nach dem Eigentumse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1995 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs Villach, auf der das Gebäude B***** 3 errichtet ist. Die Beklagte ist seit 1994 Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude B***** 5. In der südwestlichen Ecke des Hauses B***** 5 befindet sich im Halbstock ein ca 10 m² großer Raum, der nur über das Haus B***** 3 zugänglich ist. Es besteht keine direkte Verbindung von diesem Raum zu den übrigen Teilen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund Schenkungsvertrags vom 2. 4. 1992 Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Wohnhaus befindet. Dieses Wohnhaus wurde vom Ehepaar J***** O***** und E***** O***** (Rechtsvorgängerin der Klägerin) errichtet, denen die damalige Liegenschaftseigentümerin mit Vertrag vom 28. 2. 1968 (Bei l./E) ein Baurecht an der Liegenschaft bis 31. 12. 2047 eingeräumt hatte. Mit Kaufvertrag vom 12. 9. 1991 (Beil ./B) erwarben die beiden Bauberechtigt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger räumte mit Dienstbarkeitsvertrag vom 17. 10. 1989 seiner damaligen Ehefrau sowie der Beklagten, seiner Tochter, auf einer in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Wohnrecht ein. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der beiden im Grundbuch eingetragen. Mit der nunmehrigen Klage begehrt er die Löschung dieser Rechte gegenüber der Beklagten mit der
Begründung: , es habe sich dabei um Scheingeschäfte gehandelt, um die Liegenschaft im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 3. 1986 Hausbesorgerin einer Liegenschaft in Wien. Der Hausbesorgerdienstvertrag wurde mit den damaligen Hauseigentümern, einem Ehepaar, geschlossen. Für die Dauer des Dienstverhältnisses wurde ihr eine Wohnung im Haus zugeteilt. Mit Schenkungsvertrag vom 29. 11. 1993 schenkten die Eigentümer der Liegenschaft ihre daran bestehenden Hälfteanteile ihrer Tochter, der Beklagten; sie behielten sich aber das Fruchtgenussrecht an der Liegensc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dagmar I*****, 2. Dr. Gottfried I*****, beide vertreten durch Mag. Gerald Griebler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Begründung: Zu der Liegenschaft EZ 940 Grundbuch ***** mit dem Grundstück Nr. 1485/1 Baufläche als Stammeinlage besteht aufgrund des Baurechtsvertrags vom 31. Oktober 2003 die Baurechtseinlage EZ 986 Grundbuch *****. Ob dieser Baurechtseinlage ist zu C-LNR 3a das Pfandrecht im Betrag von 103.000 EUR zugunsten der B***** einverleibt. Die Antragstellerin ist die alleinige Baurechtsberechtigte. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht aufgrund des Schenkungsvertrag... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller im führenden Verfahren 30 Msch 38/04m sind Mieter, der Antragsgegner ist Mehrheitseigentümer (zu 3/4-Anteilen) der Liegenschaft. Die Liegenschaft steht im schlichten Miteigentum. Der im Verfahren beteiligte, aber nicht als Antragsgegner genannte Minderheitseigentümer (zu 1/4-Anteilen) der Liegenschaft ist Mag. Dr. Maximilian K*****. Die Zweitantragstellerin ist Fruchtgenussberechtigte am Miteigentumsanteil des Mag. Dr. Maximilian K*****. Die An... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Verein (in der Folge: Verein) verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern im Wege eines Timesharing-Modells langfristig gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel „N*****" in ***** zu verschaffen. Zu diesem Zweck schloss der Verein am 3. 2. 1989 mit der (später insolventen) T***** BeteiligungsgmbH & Co KG (in der Folge: BeteiligungsgmbH & Co KG) „auf die Dauer von 99 Jahren, längstens aber auf die Dauer des Bestands des Vereins" einen Fruchtgenussvertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB idF WE-BeglG 2002 §828 Abs1ABGB idF WE-BeglG 2002 §828 Abs2ABGB §833 D2ABGB §834
Rechtssatz: Auch nach der Einfügung des § 828 Abs 2 ABGB durch das Wohnungseigentumsbegleitgesetz 2002 ist weiterhin daran festzuhalten, dass die Bestellung eines Fruchtgenusses an realen Teilen einer im schlichten Miteigentum stehenden Liegenschaft selbst bei Aufteilung der Benutzungsbefugnisse durch eine im Grundbuch angemerkte Benützungsregel... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Norm: ABGB §361ABGB §509ABGB §825 AGBG §94 FKrntGVG 2000 §8 Abs1 litbKrntGVG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Einräumung von Fruchtgenussrechten bedarf auch dann der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß § 8 Abs 1 lit b Krnt GVG 2002, wenn sich die Miteigentümer einer Liegenschaft gegenseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht einräumen. § 8 Abs 2 Krnt GVG 2002 statuiert für einen solchen Fall keine Ausnahme von der Genehmig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 816/6 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 656 m2, auf dem das Haus S***** steht. Mit Vereinbarung vom 28. 11. 2006 haben sich die Antragsteller wechselseitig auf ihren Liegenschaftshälften ein Fruchtgenussrecht eingeräumt, dessen Verbücherung sie mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehren. Dem Grundbuchsantrag ist weder ein rechtskräftiger Genehmigungsbescheid noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind zu gleichen Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, wobei den Miteigentumsanteilen jeweils das ausschließliche Nutzungsrecht (Wohnungseigentum) an bestimmten Liegenschaftsteilen (Wohnung, Garten, Garage samt Zufahrt) zugeordnet ist. Der Kläger ist der Onkel des Beklagten. Die Wohnung des Beklagten wird von dessen Vater, dem Bruder des Klägers, alleine bewohnt. Diesem steht ein (seit 2002 verbüchertes) Fruchtgenussrecht an den Miteigentu... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs3 DABGB §509
Rechtssatz: Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück ein Fruchtgenussrecht besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 196/07p Entscheidungstext OGH 11.12.2007 4 Ob 196/07p Veröff: SZ 2007/192 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Alleineigentümer zweier Liegenschaften, die eine gemeinsame Grenze haben. Die Liegenschaft des Beklagten ist mit einem Fruchtgenussrecht zugunsten dessen Mutter belastet. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen es zu unterlassen, einen von den Pflanzen seiner Liegenschaft ausgehenden, ortsunüblichen Entzug von Licht und Luft von ihrer Liegenschaft zu unterlassen, insbesondere einen solchen, welcher von den auf der Liegenschaft des Bekl... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die begehrte Vormerkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin ob dem Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch ***** abgelehnt. Im zu verbüchernden Kauf- und Leibrentenvertrag, der nach seiner konkreten Ausgestaltung als untrennbare Einheit zu bewerten sei, habe sich der veräußernde Hälfteeigentümer ein Wohnungsrecht „am Obergeschoss des Hauses vorbehalten, welches mangels Zustimmung der neuen Hälfteeigentümerin nicht verbücherbar sei. Deshal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Petra M*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Eine je im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehende Liegenschaft samt Einfamilienhaus wurde je zur Hälfte den beiden Erstehern um das Meistbot von 440.000 EUR zugeschlagen. Gegenstand der Rechtsmittel ist nur der zweitinstanzliche Beschlussteil, womit dem Protokollarrekurs der beiden Ersteher gegen die Zuschlagserteilung Folge gegeben, der Zuschlagsbeschluss aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Versteigerung der Liegenschaft nach Erlassung eines gesetzm... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1118MRG §43
Rechtssatz: 1. Das MRG gilt grundsätzlich auch für Mietverträge, die vor dessen Inkrafttreten abgeschlossen wurde (§ 42 MRG). 1. Auch nach dem MRG ist eine Auflösung nach § 1118 ABGB möglich, sofern es zu keiner Erweiterung des § 1118 ABGB zulasten des Mieters kommt. 2. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 1118 ABGB liegen vor, wenn der offene Mietzins erst am 28. Tag nach Zustellung der als Mahnung und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch 32016 Neusiedl am See, mit dem Haus *****, 7100 Neusiedl am See. Der Erstklägerin kommt an diesem Haus ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht zu. Die beklagten Parteien sind aufgrund des Mietvertrages vom 30.9.1976 Hauptmieter dieses Hauses. Mit ihrer am 9.9.2005 zu 6 C 1181/05w erhobenen Mietzins- und Räumungsklage begehrte die Erstklägerin das Urteil, die beklagten Parteien schuldig zu erkennen... mehr lesen...