Norm: ABGB §485ABGB §844. ABGB §847
Rechtssatz: RG 6.5.1940, VIII 651/39 Wird von einer Liegenschaft, zu deren Gunsten eine Grunddienstbarkeit besteht, ein Grundstück abverkauft, so wird durch eine Vereinbarung des Verkäufers und Käufers, an der der Eigentümer des dienenden Grundstückes nicht beteiligt ist, bloß eine obligatorische Beziehung zwischen den Vertragschließenden begründet, nicht aber das dingliche Recht der Grunddienstbarkeit geände... mehr lesen...
Norm: ABGB §485
Rechtssatz: Eine Dienstbarkeit des Holz- und Streubezuges kann nicht in der Art übertragen werden, daß auf dem verkauften herrschenden Gute zugunsten des Gutes des Verkäufers, welchem die Ausübung überlassen wurde, eine solche Dienstbarkeit einverleibt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 853/23 Entscheidungstext OGH 27.12.1923 2 Ob 853/23 ... mehr lesen...