RS OGH 1923/12/27 2Ob853/23

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Veröffentlicht am 27.12.1923
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Norm

ABGB §485

Rechtssatz

Eine Dienstbarkeit des Holz- und Streubezuges kann nicht in der Art übertragen werden, daß auf dem verkauften herrschenden Gute zugunsten des Gutes des Verkäufers, welchem die Ausübung überlassen wurde, eine solche Dienstbarkeit einverleibt wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 853/23
    Entscheidungstext OGH 27.12.1923 2 Ob 853/23

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0015216

Dokumentnummer

JJR_19231227_OGH0002_0020OB00853_2300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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