Norm: ABGB §485ABGB §509GBG §94 Abs1 A
Rechtssatz: Besteht nach dem Wortlaut der zu beurteilenden Eintragungsgrundlage (des Übertragungsvertrags) die Möglichkeit, dass die Parteien die dingliche (Voll-)Übertragung eines Fruchtgenussrechts einschließlich aller obligatorischen Rechte und Pflichten des zu übertragenden Servitutsvertrags anstreben, dann ist eine solche dinglich wirkende Übertragung des Fruchtgenussrechts (der Substanz nach) zwar gr... mehr lesen...
Begründung: Die 1. bis 8. Antragsteller sowie die 10. bis 12. Antragsteller sind jeweils Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1171 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 145 (Baufläche und befestigt). Die 1. bis 8. Antragsteller sowie die 10. bis 12. Antragsteller haben ihre Miteigentumsanteile jeweils aufgrund des Wohnungseigentums- und Kaufvertrags vom 17. 6. 2005 samt Vertragsnachtrag vom 5. 12. 2006 erworben. Die 11. Antragstellerin hat ihre Miteigentumsanteile aufgrund des Kaufvertrags... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte führten eine Lebensgemeinschaft. Im März 2001 zogen sie mit dem 1998 geborenen gemeinsamen Kind in eine Wohnung des Beklagten ein. Sofern der Beklagte in Wien war, hielt er sich in dieser Wohnung auf. Im Herbst 2001 traten in der Beziehung der Streitteile Probleme auf. Im Dezember 2001 beauftragte der Beklagte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs über die Schenkung seiner nur der Zusage der
Begründung: von Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Grundstücks Nr 400/4, auf dem ein Wohnhaus errichtet ist. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Nr 400/2. Beide Grundstücke entstanden im Zuge einer Grundstücksteilung, im Zuge derer eine gemeinsame Zufahrt vereinbart worden war, um auch das abgeschriebene Grundstück zu erschließen. Zu diesem Zweck ist aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. November 1998 auf beiden Liegensch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 703 KG ***** R***** mit dem Grundstück .268. Sie hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 21. 12. 2006 erworben. Zuvor war dem Grundstück .268 ein Trennstück („Teilstück 1“) des mit Teilungsplan vom 2. 11. 2005 geteilten, der EZ 89 KG R***** inneliegenden, Grundstücks 693/2 zugeschrieben worden. Der nach Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens verstorbene, ursprünglich beklagte Dr. W***** A***** (im Folgen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dagmar I*****, 2. Dr. Gottfried I*****, beide vertreten durch Mag. Gerald Griebler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei B***** Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Begründung: Mit der unbelasteten Liegenschaft EZ 40 (Stammsitzliegenschaft), bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 805 und 806 mit einer Gesamtfläche von 450 m², ist das Miteigentumsrecht zu 1/200tel-Anteilen am Gemeinschaftsbesitz EZ 56 verbunden. Eingetragener Eigentümer dieser Liegenschaft ist eine Agrargemeinschaft. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der EZ 41; mit dieser Liegenschaft ist das Miteigentumsrecht zu insgesamt 35/200tel-Anteilen an der EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist sowohl Eigentümerin der EZ 900, die unter anderem aus den Grundstücken 1872/1 und 1872/2 besteht, als auch der EZ 1015, die unter anderem aus dem Grundstück 1929 besteht, beide GB *****. Auf der EZ 900 ist zu C-LNR 14a ein Bestandrecht zugunsten M***** Gesellschaft mbH aufgrund des Bestandvertrages vom 26. 9. 2002 folgendermaßen einverleibt: „Bestandrecht bis 2042-09-26 gemäß Pkt 2 4 Bestandvertrag 2002-09-26 für M***** Gesellschaft mbH" Dem in ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 982 GB *****, die aus den Grundstücken 1726/8 und 1726/9 besteht. Zur TZ 1840/96 ist die Eröffnung dieser Einlage für die Grundstücke 1726/8 und 1726/9 aus der EZ 67 angemerkt. Alleineigentümer dieser Liegenschaft, die unter anderem aus dem Grundstück 1726/1 besteht, ist Wolfgang H*****. Im A2-Blatt der EZ 67 ist zu TZ 3344/80 und TZ 1944/03 die Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens an den Grundstücken 17... mehr lesen...
Norm: ABGB §485ABGB §828ABGB §847LiegTeilG §4
Rechtssatz: Steht ein Servitutsrecht allen Mit- und Wohnungseigentümern der herrschenden Liegenschaft gemeinsam zu, bedarf eine Verfügung darüber der Einstimmigkeit aller (§828 ABGB). Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung der Buchberechtigten, und zwar sämtlicher Buchberechtigter, kommt daher nicht in Betracht. Bereits der Widerspruch eines einzelnen Mit- und Wohnungseigentümers im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariette M*****, 2. Dietmar M*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. Irma N*****, 2. Marianne B*****N*****, bei... mehr lesen...
Begründung: Monika S***** ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1456 *****. Im A2-Blatt der EZ 1456 ***** sind folgende (Anteils-)Rechte ersichtlich gemacht: A2-LNR 1: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 2: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „F*****" in EZ 328 A2-LNR 3: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329 A2-LNR 4: Holz- und Streunutzungsrecht in EZ 329 A2-LNR 5: Mitgliedschaft an der Agrargemeinschaft „O*****" in EZ 329. Sub B-L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 27***** GB *****. Die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin wurde im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit der Klägerin verschmolzen. Die Beklagte übernahm gemäß § 142 HGB das Vermögen der ob der Nachbarliegenschaft EZ 23*****, GB *****, einverleibten Eigentümerin. Am 29. 4. 1936 schlossen die jeweiligen Rechtsvorgänger der Streitteile einen Kaufvertrag über die damals im Eigentum der Rechtsvorgän... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläger am 13.9.2005 verstorben sei. Sie beantragten, die Bezeichnung der klagenden Partei auf den ruhenden Nachlass richtig zu stellen. Die beklagte Partei erhob dagegen keinen Einwand. Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. Zu 1.: Die Klagevertreter teilten mit Schriftsatz vom 23. 9. 2005 dem Obersten Gerichtshof mit, dass der Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 3426, GB ***** ist die B***** Privatstiftung. Auf dem Grundstück 770/1 dieser Liegenschaft ist zu C-LNR 2a die Dienstbarkeit der Fernheizleitung gemäß Punkt 2 des Dienstbarkeitsvertrages vom 20. 5. 1974 für das Grundstück 767/3 [der EZ ***** Katastralgemeinde *****] einverleibt. Die grundbücherliche Eigentümerin dieser Liegenschaft ist die L***** S***** GmbH *****. Im Dienstbarkeitsvertrag vom 20. 5. 1974 zwischen den jeweil... mehr lesen...
Begründung: Gerhard und Jaroslava H***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zu A2LNR 1a ist angemerkt "Stammsitzliegenschaft bezüglich eines 1/59 Anteilsrecht an den Liegenschaften EZ 63 und 101 ds KG, EZ 6 *****". Zu CLNR 1a ist ein Pfandrecht zugunsten der B***** Aktiengesellschaft mit einem Höchstbetrag von S 500.000 einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 2. 3. 2002 verkauften Gerhard und Jaroslava H***** zum Kaufpreis von EUR 7.267,28 an Josef und Brig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer zweier Liegenschaften (GSte Nr 181/110 und 181/111). Bei beiden ist im Grundbuch zu "TZ eines anderen Gerichtes 4717/1930 die Reallastverpflichtung zur Tragung der Kosten der Wasser- und Lichtleitung sowie erstmaligen Straßenherstellung" für die beklagte Gemeinde einverleibt. Diese Eintragungen wurden aus einer anderen EZ übertragen. Zu diesen Eintragungen kam es wie folgt: Über Ansuchen des damaligen Grundstückseigentümers gene... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer aus zahlreichen Parzellen bestehenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft, die als dienendes Gut mit der Dienstbarkeit der Weide zu Gunsten mehrerer herrschender Liegenschaften belastet ist. Der Beklagte ist Eigentümer einer herrschenden Liegenschaft. Ihm steht das Weideauftriebsrecht für vier Stück Hornvieh zu. Er hat von sechs anderen Eigentümern von herrschenden Grundstücken jeweils Teilflächen, in einem Fall a... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §485ABGB §844
Rechtssatz: Der Pächter ist auch dann zur Ausübung der Grunddienstbarkeit (hier ein Weiderecht) berechtigt, wenn er nicht das gesamte herrschende Gut gepachtet hat. Durch die Rechtsübung in Gemeinschaft mit dem Verpächter darf sich die Belastung des dienenden Gutes nicht erhöhen. Entscheidungstexte 6 Ob 320/02f Entscheidungstext OGH 23.01.2003 6 Ob 3... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 18 KG *****. Mit Kaufvertrag vom 1. 2. 1990 verkaufte Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 dem Antragsteller die mit seiner Liegenschaft EZ 17 KG ***** realrechtlich verbundenen Miteigentumsanteile zu 1/35-Anteilsrecht am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft ***** I und II EZ 58 KG ***** mit allen Rechten und Pflichten. Mit Übergabsvertrag vom 28. 12. 2000 übergab Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 die Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass ein Fruchtgenussrecht wenigstens der Ausübung nach mit dinglicher Wirkung übertragen werden kann (wobei das Recht des Überträgers eingetragen bleibt und das Recht nur mit Zustimmung des Überträgers und des Übernehmers gelöscht werden kann), entspricht der Judikatur (Hofmann in Rummel 3. Aufl, Rz 1 zu § 509 ABGB; zuletzt JBl 2001, 585). Eine solche Übertragung war Gegenstand des als Grundbuchsurkunde vorgelegten Vertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH (über deren Vermögen am 24. 11. 1996 der Konkurs eröffnet wurde und die daher im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr Gemeinschuldnerin genannt wird) war bis 26. 7. 1995 Eigentümerin des Sporthotels A*****. Zur Vermarktung dieser Hotelanlage wurde der Verein M***** (in der Folge: Verein) gegründet, dessen Vereinszweck im Verkauf von sog. Ferienwohnrechten, d.s. zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an bestimmten Hotelzimmern und -appartements, ... mehr lesen...
Begründung: Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) gemäß Pkt II des Servitutsvertrages vom 30. 7. 2001 erreichen wollte. Das Eintragungsgesuch des Antragstellers wurde vom Erstgericht insoweit abgewiesen, als er bei seiner Liegenschaft die Einverleibung des Fruchtgenussrechtes für Leo (*****) und Elisabeth M***** (*****) ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger erwarben mit Kaufvertrag vom 21. 8. 1990 von ihrer Nebenintervenientin zwei Grundstücke, die laut Vertrag und Grundbuchsstand satz- und lastenfrei waren. Die Beklagten sind Eigentümer eines benachbarten Grundstücks. Die Kläger begehrten das Urteil, 1. festgestellt werde, dass den Beklagten auch nicht in deren Eigenschaft als Eigentümer ihres (näher bezeichneten) Grundstücks eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts über die beiden (näher bezeichneten) Grundst... mehr lesen...