Norm
ABGB §484Rechtssatz
Der Pächter ist auch dann zur Ausübung der Grunddienstbarkeit (hier ein Weiderecht) berechtigt, wenn er nicht das gesamte herrschende Gut gepachtet hat. Durch die Rechtsübung in Gemeinschaft mit dem Verpächter darf sich die Belastung des dienenden Gutes nicht erhöhen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117345Im RIS seit
22.02.2003Zuletzt aktualisiert am
30.08.2010