Entscheidungen zu § 422 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

TE OGH 2008/1/10 21R346/07a

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Entscheidung | OGH | 10.01.2008

RS OGH 2008/1/10 21R346/07a

Norm: ABGB §364ABGB §422
Rechtssatz: § 364 Abs 3 ABGB idF des ZivRÄG 2004 regelt nur die Abwehr bestimmter negativer Immissionen durch Pflanzen, die sich in einem Entzug von Licht oder Luft äußern. In Bezug auf das Eindringen von Wurzeln oder Ästen in den Bereich des Nachbargrundes ist aber nach wie vor § 422 ABGB die lex specialis zu § 364 ABGB (hier: Nüsse fallen von einem über die Grundstücksgrenze ragenden Ast eines Nussbaumes und beschädi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.2008

TE OGH 2006/11/30 8Ob111/06s

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Entscheidung | OGH | 30.11.2006

TE OGH 2001/9/25 4Ob222/01b

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Entscheidung | OGH | 25.09.2001

TE OGH 2001/3/29 6Ob255/00v

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Entscheidung | OGH | 29.03.2001

TE OGH 1995/1/17 4Ob1639/94

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Entscheidung | OGH | 17.01.1995

RS OGH 1995/1/17 4Ob1639/94

Norm: ABGB §295ABGB §422
Rechtssatz: Jeder Grundeigentümer kann die Wurzeln eines fremden Baumes aus seinem Boden reißen. Entscheidungstexte 4 Ob 1639/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 4 Ob 1639/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0029358 Dokumentnummer JJR_19950117_OGH0002_0040... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1995

RS OGH 1995/1/17 4Ob1639/94

Norm: ABGB §422BVG über den umfassenden Umweltschutz, BGBl 1984/491 §1StGG Art5
Rechtssatz: Das dem Grundnachbarn in § 422 ABGB eingeräumte - auf den eigenen Grund und Boden beschränkte - Selbsthilferecht ist schon deshalb von der rein programmatischen Staatszielbestimmung des § 1 BVG über den umfassenden Umweltschutz, BGBl 1984/491, nicht einschränkend betroffen, weil darin nichts anderes zum Ausdruck kommt als eine Konkretisierung des gleiche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1995

TE OGH 1991/11/14 7Ob613/91

Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen aneinander. Die Grenze wird unter anderem durch eine Feuermauer gebildet, die im Eigentum der Klägerin steht. Die Klägerin stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, die von ihr an den in der einen Urteilsbestandteil bildenden Skizze rot (orange) eingezeichneten Grenzmauern zwischen den Grundstücken Nr. 4 und 5 und 2 gepflanzte Veitschi-Pflanze zu entfernen und jede weitere Inanspruchnahme dieser Mauerteile durch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob613/91, 6Ob255/00v, 8Ob111/06s, 6Ob85/10h, 4Ob43/11v, 10Ob22/21i

Norm: ABGB §364 B4ABGB §422
Rechtssatz: Wird eine Pflanze (ein Baum oder Strauch) in der Absicht, auf fremden Grund hier zu wachsen, bzw ist dies die notwendige Folge der Anpflanzung eingesetzt (Veitschi) so handelt es sich nicht um einen nach § 422 ABGB in Kauf zu nehmenden natürlichen Überwuchs, sondern um einen Eingriff in fremdes Eigentum, dessen Unterlassung und Beseitigung verlangt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1987/12/15 4Ob603/87, 4Ob1639/94, 7Ob267/99m, 4Ob196/07p, 4Ob25/16d

Norm: ABGB §422
Rechtssatz: Der Nachbar hat den durch einen Überhang entstehenden Bewuchs - unbeschadet seines Selbsthilferechtes - wie die natürliche Umgebung hinzunehmen; § 422 ABGB ist eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung des vom Überhang betroffenen Grundeigentümers, dem das Gesetz nur ein Selbsthilferecht gibt, aber (sonstige) Abwehransprüche und auch Beseitigungsanspruch versagt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1987

TE OGH 1985/7/10 1Ob15/85

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft Wien 13., Jagdschloßgasse 37, und führt dort ein Kinderheim. Unterhalb der Fahrbahn der Jagdschloßgasse verläuft der der Abwasserbeseitigung dienende Hauptkanalstrang (Straßenkanal), an den die Liegenschaft der klagenden Partei durch einen Zuleitungsstrang (Hauskanal) angeschlossen ist. Dieser verläuft - vom Haus der klagenden Partei aus gesehen - unterhalb des Gehsteigs und eines daran anschließenden Grundst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/7/10 1Ob15/85, 4Ob222/01b

Norm: ABGB §421ABGB §422ABGB §364aABGB §1295 IIb2Wr KanalG §5 Abs2
Rechtssatz: Wenn Wurzeln eines Straßenbaumes des Eigentümers des öffentlichen Gutes in den im Eigentum des Hauseigentümers stehenden Hauskanals (§ 5 Abs 2 des Wr KanalG) eindringen und hiedurch einen Schaden verursachen, kommt weder die analoge Anwendung des § 364 a ABGB in Betracht noch stehen dem Hauseigentümer wegen Rechtmäßigkeit der Baumpflanzung (§ 421 ABGB) Schadenersatza... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1985

TE OGH 1982/5/5 1Ob556/82

Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1093 KG S mit den Grundstücken 316 Baufläche samt Haus F 92 und 200/91 Garten. Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 946 KG S mit dem Grundstück 229 Baufläche Haus F 53. Die Grundstücke der Streitteile haben eine gemeinsame Grenze von rund 60 m. Entlang dieser Grenze verläuft ein 1.3 m hoher Drahtmaschenzaun. Auf dem Grundstück der Beklagten sind in einer Entfernung von 20 bis 50 cm zur Grenze der Kläger Ligustersträuche geset... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.05.1982

RS OGH 1982/5/5 1Ob556/82, 1Ob15/85, 4Ob603/87, 7Ob267/99m

Norm: ABGB §364 B4ABGB §421ABGB §422
Rechtssatz: Dem Grundeigentümer ist es grundsätzlich gestattet, auch an der Grenze Bäume (Sträucher) zu pflanzen. Er wird durch Zuwachs Eigentümer jener Wurzeln und Äste, die sich in oder über fremdem Grund befinden. Insofern liegt eine Eigentumsbeschränkung aus Rücksichten der Nachbarschaft vor. Der Nachbar ist nicht berechtigt, vom Eigentümer des Baumes die Unterlassung "des Wachsenlassens von Ästen" zu be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1982

TE OGH 1959/1/7 6Ob321/58

Der Kläger ist zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft G., N.-Straße 41. Er behauptete, daß die Beklagte Aste und Zweige von einer auf dieser Liegenschaft befindlichen Trauerweide abgerissen habe, und stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, das Abreißen von Ästen und Zweigen dieser Trauerweide zu unterlassen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, da der Kläger als Hälfteeigentümer zur Klage nicht berechtigt sei. Auf Berufung des Klägers hob das Berufungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.01.1959

RS OGH 1959/1/7 6Ob321/58

Norm: ABGB §422ABGB §523 4c
Rechtssatz: Unterlassungsanspruch des Baumeigentümers gegen den Dritten ( nicht Grundnachbarn ), der Zweige aus dem auf Straßengrund überhängenden Teil des Baumes abreißt. Entscheidungstexte 6 Ob 321/58 Entscheidungstext OGH 07.01.1959 6 Ob 321/58 JBl 1959,343 = SZ 32/3 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.01.1959

RS OGH 1920/11/9 RvI319/20

Norm: ABGB §422
Rechtssatz: Zur Auslegung des § 422 ABGB über den "Überhang". Entscheidungstexte RvI 319/20 Entscheidungstext OGH 09.11.1920 RvI 319/20 SZ 2/119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0012760 Dokumentnummer JJR_19201109_OGH0002_000RVI00319_2000000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1920

Entscheidungen 1-18 von 18