RS OGH 2008/1/10 21R346/07a

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Veröffentlicht am 10.01.2008
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Norm

ABGB §364
ABGB §422

Rechtssatz

§ 364 Abs 3 ABGB idF des ZivRÄG 2004 regelt nur die Abwehr bestimmter negativer Immissionen durch Pflanzen, die sich in einem Entzug von Licht oder Luft äußern. In Bezug auf das Eindringen von Wurzeln oder Ästen in den Bereich des Nachbargrundes ist aber nach wie vor § 422 ABGB die lex specialis zu § 364 ABGB (hier: Nüsse fallen von einem über die Grundstücksgrenze ragenden Ast eines Nussbaumes und beschädigen das Auto des Klägers - Rechtswidrigkeit des Wachsenlassens der Äste verneint).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2008:RSP0000075

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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