Norm
ABGB §364Rechtssatz
§ 364 Abs 3 ABGB idF des ZivRÄG 2004 regelt nur die Abwehr bestimmter negativer Immissionen durch Pflanzen, die sich in einem Entzug von Licht oder Luft äußern. In Bezug auf das Eindringen von Wurzeln oder Ästen in den Bereich des Nachbargrundes ist aber nach wie vor § 422 ABGB die lex specialis zu § 364 ABGB (hier: Nüsse fallen von einem über die Grundstücksgrenze ragenden Ast eines Nussbaumes und beschädigen das Auto des Klägers - Rechtswidrigkeit des Wachsenlassens der Äste verneint).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:2008:RSP0000075Zuletzt aktualisiert am
01.08.2008