Begründung: Die beklagte Anwaltsgesellschaft gewährte im November 2008 im Auftrag und mit Mitteln eines Dritten zwei Personen im Umfeld einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft ein Darlehen von 1,4 Mio EUR. Punkt 1.2. des Darlehensvertrags lautete: „Die Zuzählung des Darlehens erfolgt durch Anweisung des Darlehensnehmers den Darlehensbetrag auf das Anderkonto der [Beklagten] bei der [Bank], Bankleitzahl […], KtoNr […], lautend auf [die Beklagte] zur Überweisung zu bringen.“ Auf diese... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Miteigentümer von Liegenschaftsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum. Die Wohnung bewohnt er seit 1973 und hat keine andere Wohnmöglichkeit. In dem 1985 eingeleiteten Konkursverfahren über sein Vermögen hatte die Ehefrau des Klägers, die Verpflichtete des Anlassexekutionsverfahrens, diese Anteile bei einer kridamäßigen Versteigerung erworben. In der Folge (28. Dezember 1989, 30. September 1990) unterfertigten der Kläger und seine Frau eine Urkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank richtete anlässlich der Gewährung dreier Kredite an den Kläger, einen Verbraucher, Konten mit den Nummern *****, ***** und ***** ein. Da die Rückführung dieser Kredite zwischen den Parteien strittig war, kam es zu einem Zivilverfahren, das am 8. 5. 2006 mit einem Vergleich endete. Darin verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung von 40.000 EUR samt 6 % Zinsen ab 1. 1. 2006, und zwar bis längstens 30. 6. 2006 (Punkt 1.), von 150.000 EUR bis längs... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 bABGB §1393 Satz3 DHGB §367
Rechtssatz: Nur echte Inhaberpapiere können nach sachenrechtlichen Grundsätzen mit Gutglaubensschutz übertragen werden. Nach herrschender Meinung ist der Kreis der (echten) Inhaberpapiere geschlossen. Nur den echten Inhaberpapieren kommen besondere Rechtswirkungen zu, die von den Parteien nicht beliebig herbeigeführt werden können. Eine gesetzliche Möglichkeit, auch Legitimationspapiere, die das Verfü... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 371 ABGB A Geld B Wertpapiere C Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102566 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000ABG00371_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §1393 Satz2 DABGB §1393 Satz3 DKWG 1979 §18BWG §31BWG §32 Abs4
Rechtssatz: Inhaberpapiere erfordern vom Inhaber keinen Nachweis seiner materiellen Berechtigung aus dem Papier. Die Unterscheidung der Wertpapiere danach, ob der Papierinhaber den Nachweis seiner materiellen Berechtigung zu erbringen hat, lässt bei Ausklammerung der Orderpapiere keinen Mischtyp zu: Entweder ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich, dann han... mehr lesen...
Norm: ABGB §328ABGB §371 BABGB §1393 Satz2 DKWG 1979 §18
Rechtssatz: Wird ein Wertpapier auf den Inhaber gestellt, so hat dies jedenfalls eine Beweislastumkehr zugunsten des jeweiligen Papierinhabers zur Folge. Entscheidungstexte 1 Ob 622/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 622/94 Veröff: SZ 68/44 4 Ob 170/11w Entscheidungstext OGH... mehr lesen...