Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. T***** H*****, 2. Mag. K***** F***** L*****, 3. Dr. W***** W*****, 4. Dr. P***** P*****, 5. Ing. I***** K*****, 6. Dipl.-Ing. E***** G*****, 7. Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1995 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs Villach, auf der das Gebäude B***** 3 errichtet ist. Die Beklagte ist seit 1994 Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf befindlichen Gebäude B***** 5. In der südwestlichen Ecke des Hauses B***** 5 befindet sich im Halbstock ein ca 10 m² großer Raum, der nur über das Haus B***** 3 zugänglich ist. Es besteht keine direkte Verbindung von diesem Raum zu den übrigen Teilen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer in Tirol gelegenen Liegenschaft, die zu Gunsten seiner am 2. 10. 1925 geborenen Mutter mit einer im Grundbuch angemerkten fideikommissarischen Substitution belastet ist. Über diese Liegenschaft führt ein unter anderem von Wanderern zumindest seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts benützter Weg, den der Beklagte seit 2005 mit einem Gatter und einer Kette versperrte. Zusätzlich brachte er Tafeln mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine P*****, vertreten durch Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner Anwaltssocietät in Linz, gege... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §362ABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B4ABGB §372 IcUniversitätengesetz 2002 §59 Abs1 Z4
Rechtssatz: Stört ein Studierender durch die Belästigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausmaß den Betrieb einer öffentlichen Krankenanstalt, die nach § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer Medizinischen Universität zusammenwirkt, so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt aufgrund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umständen zur Gänze unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §357ABGB §361ABGB §362ABGB §479ABGB §612
Rechtssatz: Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen. Entscheidungstexte 1 Ob 125/01s Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ZPO §14 A
Rechtssatz: Wenn gegen nur einen Miteigentümer als Störer wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen wird, liegt kein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vor; die Passivlegitimation des Störers ist zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 245/00h Entscheidungstext OGH 24.10.2000 4 Ob 245/00h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §354 B
Rechtssatz: Zu den Befugnissen des Eigentümers gehört auch die "Verwaltung" als eine Maßregel der Geschäftsführung. Zu verstehen ist darunter jede Maßnahme rechtlicher oder tatsächlicher Natur, die der Erhaltung oder Verbesserung der dem Eigentümer gehörigen Sache oder der Ziehung und Veräußerung der Früchte dienen soll. Entscheidungstexte 1 Ob 104/99x Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387ABGB §444GBG §3 Abs3GBG §4
Rechtssatz: Bei verbücherten Liegenschaften muss die Preisgabe des Eigentums im öffentlichen Buch eingetragen werden. Einzutragen ist aber nicht die Löschung des Eigentums für den letzten Inhaber, sondern die Herrenlosigkeit des Grundstücks. Die Grundbuchseinlage ist nicht zu löschen, sondern bleibt bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387WEG §1
Rechtssatz: Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen. Entscheidungstexte 5 Ob 126/98k Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 126/98k 5 Ob 13/00y Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 13/00y 5 Ob 197/02k Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §354ABGB §362ABGB §364 Abs2 AABGB §523 Ca
Rechtssatz: Steht eine Mauer, an der sich die Kletterpflanze "in natürlicher Weise", zwangsläufig (und überdies auch völlig absichtlich) emporrankt, in fremden Eigentum, ist deren Eigentümer gemäß § 354 (§ 362) ABGB nicht nur befugt, den Pflanzeneigentümer von der Benützung der Mauer auszuschließen und unberechtigte Eingriffe in dieses Eigentumsrecht mit Klage nach § 523 ABGB geltend zu mache... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen aneinander. Die Grenze wird unter anderem durch eine Feuermauer gebildet, die im Eigentum der Klägerin steht. Die Klägerin stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, die von ihr an den in der einen Urteilsbestandteil bildenden Skizze rot (orange) eingezeichneten Grenzmauern zwischen den Grundstücken Nr. 4 und 5 und 2 gepflanzte Veitschi-Pflanze zu entfernen und jede weitere Inanspruchnahme dieser Mauerteile durch... mehr lesen...